BAföG
Junge Menschen sollten möglichst die schulische und berufliche Ausbildung erhalten, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Ressourcen der Auszubildenden oder ihrer Angehörigen scheitern.
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Ausbildung. Als kommunales Amt für Ausbildungsförderung ist der Landkreis Gießen Ansprechpartner für die Gewährung von Leistungen nach dem BAföG für Schüler:innen.
Einen Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG haben Schüler:innen von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Jahrgangsstufe 10 sowie von Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
Das gilt jedoch nur, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und verheiratet, geschieden oder alleinerziehend mit eigener Haushaltsführung sind oder die Ausbildungsstätte in zumutbarer Zeit vom Wohnsitz der Eltern nicht erreichbar ist.
Ferner besteht ein Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG für den Besuch von…
- Fach- und Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt oder
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs oder
- höheren Fachschulen und Akademien.
Die Förderung nach dem BAföG erfolgt grundsätzlich familienabhängig. Einkommen und Vermögen der Auszubildenden selbst sowie das Einkommen ihrer Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner und/oder ihrer Eltern verringern gegebenenfalls den Förderungsbetrag.
Wer ist für BAföG zuständig?
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Wohnort der Eltern. Leben diese in verschiedenen Bezirken oder war beziehungsweise ist der/die Auszubildende verheiratet, ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk der Wohnsitz liegt. Wird ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht, eine Höhere Fachschule oder Akademie, ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt.
Studierende wenden sich an das Studierendenwerk ihres Studienortes. Sollen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister-BAföG) beantragt werden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz. Für den Landkreis Gießen ist auch hier das Studierendenwerk Gießen zuständig.
Wo lässt sich BAföG beantragen?
Über die Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst kann für die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ein Online-Antrag ausgefüllt werden. Zusätzlich stellt eine BAföG-App die Services der Online-Beantragung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) für mobile Geräte wie Smartphone und Tablet zur Verfügung. Die für einen Antrag auf Ausbildungsförderung benötigten Antragsformulare können auch auf der Seite des Bundesministeriums heruntergeladen werden. Die Einwilligungserklärung ist ein spezieller Vordruck des Amtes für Ausbildungsförderung Gießen.