Kulturförderung

Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Kulturschaffende,

die Kulturlandschaft im Landkreis Gießen ist reichhaltig, abwechslungsreich und anregend. Kunst in jeder Form sorgt für mehr Lebensqualität vor Ort und zudem für Identifikation mit dem ländlichen und städtischen Lebensraum. Mit dem Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ ehrt der Landkreis Gießen besondere Kunstprojekte oder Künstler:innen, um deren Bedeutung für unsere Region stärker hervorzuheben und bekannt zu machen.

Kulturschaffende und Kulturermöglicher:innen leisten zentrale Beiträge für unser Gemeinwohl: Sie bieten Möglichkeiten der Begegnung, des Dialogs und der Teilhabe. Damit bildet eine vielfältige und pluralistische Kulturlandschaft einen Grundpfeiler für eine offene, vielfältige, demokratische und friedliche Gesellschaft.

Deshalb lautet das Motto des Förderpreises Kulturregion Landkreis Gießen 2024: „Lebendige Demokratie! Vielstimmigkeit gestalten“.

Bewerben können sich sowohl Künstler:innen als auch Kulturförder:innen jeder Art, die mit ihren Konzepten und künstlerischen Arbeiten ein besseres Miteinander schaffen. Unabhängig vom Genre werden alle Vorschläge berücksichtigt. Also: Bewerben Sie sich selbst oder schlagen Sie jemanden für den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ vor. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!

Anita Schneider

Landrätin

Jury

Um dem weit gefassten Kulturbegriff des Förderpreises Rechnung zu tragen, sind auch in der Jury Akteure aus unterschiedlichen Bereichen vertreten.

Die Jury besteht aus:

  • Landrätin Anita Schneider, Landkreis Gießen
  • Bürgermeister Lars Burkhard Steinz, Gemeinde Heuchelheim, Vorsitzender der Kreisversammlung der Bürgermeister:innen im Landkreis Gießen
  • Norbert Weigelt, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses des Landkreises Gießen
  • Anna Sophie Bühne, Geschäftsführerin Verein für interkulturelle Bildung und Begegnung (VIBB)
  • Torsten Denker, Leiter der Kreisvolkshochschule Landkreis Gießen
  • Annelie Müller, Künstlerin und engagierte Kulturförderin im Landkreis Gießen
  • Katharina Traore, Projektleiterin Gießener Freiwilligenzentrum
  • Daniel Rac, Vertreter des Sängerkreises Gießen
  • Prof. Dr. Ansgar Schnurr, Justus-Liebig-Universität, Institut für Kunstpädagogik
  • Simone Sterr, Intendantin am Stadttheater Gießen

Aktueller Förderpreis

Schwerpunktthema 2024: Lebendige Demokratie! Vielstimmigkeit gestalten

Bereits zum achten Mal verleiht der Landkreis Gießen seinen Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“. Unter dem Motto „Lebendige Demokratie! Vielstimmigkeit gestalten“ können sich Kulturschaffende und Kulturermöglicher:innen aus dem Landkreis Gießen noch bis zum 15. Januar 2025 bewerben. Insgesamt wird ein Preisgeld von insgesamt 10.500 Euro verliehen. Neu ab 2025 ist die Kategorie „Kinder- und Jugendpreis“ für Projekte, die von und mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt wurden. Dieser Preis ist mit 500 Euro dotiert.

Zurückliegende Förderpreise

An dieser Stelle finden Interessierte die Flyer der Kulturförderpreise seit 2017, die einen Überblick über die verschiedenen Mottos geben.

Kulturförderprogramm „Vorhang auf!“

Seit der Corona-Pandemie gibt es im Landkreis Gießen das Förderprogramm „Vorhang auf!“. Nach mehrfacher Neuauflage und stetiger Anpassung trägt es aktuell den Namen „Vorhang auf 2.0 – Aufbruch aus der Pandemie in der Kulturregion Landkreis Gießen“.

Das Förderprogramm bietet finanzielle Zuschüsse für Menschen, die selbst Kunst anbieten oder Kunst ermöglichen. So soll das kulturelle Profil des Landkreises Gießen auch nach den coronabedingten Einschränkungen erhalten bleiben. Zudem stärkt das Förderprogramm die heimische Kulturwirtschaft.

Mit dem Förderprogramm trägt der Landkreis Gießen der Situation Rechnung, dass viele Kulturveranstalter:innen wie auch Kunstschaffende schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind. Kulturveranstaltungen rechneten sich durch die coronabedingten Einschränkungen bei der Publikumsanzahl in der Regel nicht mehr und fanden deshalb nicht statt. Vielen Veranstalter:innen, Künstler:innen und Soloselbständigen brach der Lebensunterhalt weg.

Die Revitalisierung von Kunst und Kultur im Landkreis Gießen nach Corona soll mit diesem Förderprogramm unterstützt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Honorare von Kunst- und Kulturschaffenden aus dem Landkreis Gießen, die im Rahmen von öffentlich zugänglichen Kunst- und Kulturveranstaltungen im Landkreis Gießen auftreten und die damit ganz oder teilweise ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Ebenfalls gefördert werden die Kosten der Veranstalter von öffentlich zugänglichen Kunst- und Kulturveranstaltungen während des Förderzeitraums im Landkreis Gießen.

Die Honorare der Kunst- und Kulturschaffenden haben sich an den Empfehlungen der jeweiligen Berufsverbände zu orientieren.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengruppen aus dem Landkreis Gießen, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise entweder als Veranstalter:innen von Kunst- und Kulturveranstaltungen oder direkt aus der künstlerischen Tätigkeit bestreiten.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beginnt mit Veröffentlichen dieser Richtlinie und endet, sobald die vom Kreistag in seiner Sitzung am 26. September 2022 beschlossenen Fördermittel verausgabt sind.

Förderhöhe

Die Förderung der Kunst- und Kulturschaffenden erfolgt durch Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf das Honorar in Höhe von 250 Euro für Solokünstler:innen und 500 Euro pauschal für Künstlergruppen pro Veranstaltung.

Die Förderung der Veranstalter:innen erfolgt durch Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf die Kosten von Veranstaltungen, bei denen ein Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) von weniger als 750 Euro erwirtschaftet wurde. Der Zuschussbetrag errechnet sich pro Veranstaltung aus der Differenz zwischen dem erzielten Gewinn und dem maximalen Zuschussbetrag von 750 Euro. Nachzuweisen ist der Zuschussbedarf durch Vorlage einer einfachen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Die im Rahmen dieses Programmes förderfähige Gage eines bei der Veranstaltung auftretenden antragsberechtigten Kunstschaffenden wird von den Ausgaben in Abzug gebracht.

Jede antragsberechtigte Person oder Personengruppe kann im Förderzeitraum mit maximal 1500 Euro gefördert werden.

Anträge können jederzeit, auch rückwirkend gestellt werden, wenn die Veranstaltung im Förderzeitraum stattgefunden hat, bzw. stattfinden wird.
Pro Veranstaltung kann nur ein Antrag gestellt werden.

Rückfragen, Mitteilungen und Förderentscheidungen werden den Antragstellenden vorzugsweise per E-Mail zugesandt. Ist im Förderantrag keine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt der Versand auf dem Postweg.

Über die Förderwürdigkeit entscheidet der Fördermittelgeber anhand der in den Fördervoraussetzungen dargestellten Kriterien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach stattgefundener Veranstaltung ausschließlich per Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.

Hinweise

Bei der Antragstellung sind vorzulegen:

  • Nachweis über die stattgefundene Veranstaltung, mittels eines Fotos von der Veranstaltung, einem kurzen Bericht oder einem Presseartikel
  • Von Kunst- und Kulturschaffenden: Honorarvertrag
  • Von Veranstalter:innen: einfache Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben

Antragstellung

Zur Beantragung der Förderung steht ein PDF-Formular zum Download bereit. Dieses ist bei der Kreisverwaltung Gießen, Stabsstelle Wirtschafsförderung, Tourismus, Klimaschutz einzureichen, vorzugsweise per E-Mail.