Schutzgebiete
Es gibt verschiedene Kategorien von Schutzgegenständen und -gebieten, die sich nach den Schutzgründen und der flächenhaften Ausdehnung unterscheiden. Im Landkreis Gießen gibt es Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete (nach Europäischer Vogelschutz-Richtlinie und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie), Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile.
Im Außenbereich erfolgt die Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft durch Rechtsverordnungen und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile durch Satzungen.
Handlungen, die zu einer Beeinträchtigung, Veränderung oder gar Zerstörung der Schutzgegenstände führen können, sind verboten und können mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Für die Ausweisung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten ist die Obere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Gießen zuständig.
Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Ausweisung von Naturdenkmalen und Geschützten Landschaftsbestandteilen zuständig. Zurzeit gibt es in den 18 Kommunen im Landkreis Gießen 58 Naturdenkmale und sieben Geschützte Landschaftsbestandteile. Weitere sollen ausgewiesen werden.
Alle – egal ob Bürger:in, Verband oder Kommune – können Vorschläge unterbreiten, die als Naturdenkmal oder Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden sollten. In einem Abstimmungsverfahren mit dem Naturschutzbeirat werden dann Prioritäten festgelegt, welche Bäume, Flächen oder Gebiete als Nächstes ausgewiesen werden.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Der Schutzstatus „Geschützter Landschaftsbestandteil“ kommt aus den folgenden Gründen in Frage: zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Behebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Im Landkreis Gießen sind die meisten Geschützten Landschaftsbestandteile übrigens Streuobstwiesen als landschaftsprägende Kulturgüter mit hohem ökologischen Nutzen.
Naturdenkmale
Naturdenkmale werden aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Schönheit, Eigenart und Seltenheit ausgewiesen. Die meisten Naturdenkmale sind Einzelbäume, es gibt aber auch Baumgruppen mit teilweise rund 100 Bäumen sowie einige flächenhafte Naturdenkmale. Bei einem Naturdenkmal ist nicht nur der Baum selbst geschützt, sondern auch seine unmittelbare Umgebung.

Übersichtskarte Schutzgebiete
Sammelausweisung für Naturdenkmale 2025
Die Untere Naturschutzbehörde plant die Ausweisung von 21 Naturdenkmalen (ND) nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der öffentlichen Auslegung nach § 22 Hessisches Naturschutzgesetz stellen wir Ihnen hier die dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung. In den Zeitungen wurde in einer amtlichen Bekanntmachung am 7. August 2025 darauf hingewiesen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der entsprechenden Flurstücke wurden darüber hinaus jeweils postalisch über die Planungen informiert sowie um mögliche Anregungen und Bedenken in Bezug auf die Ausweisung gebeten.
Anregungen und Bedenken können bis zum 8. September 2025 elektronisch oder schriftlich erfolgen an: alisha.weigand@lkgi.de oder Landkreis Gießen, Der Kreisausschuss, Fachdienst 72 Naturschutz, Riversplatz 1–9, 35394 Gießen.
