Verreisen mit Medikamenten

Reisende, die bis zu 30 Tage in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens fahren, dürfen Medikamente mitnehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Allerdings benötigen sie dafür eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung, die das Gesundheitsamt beglaubigt hat – pro verschriebenem Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung.

Mehrere Tablettenblister und einzelne Kapseln und Tabletten.

Das Gesundheitsamt kann die Bescheinigungen nur beglaubigen, wenn die Praxis des ärztlichen Fachpersonals ihren Sitz im Landkreis Gießen hat. Der oder die Reisende selbst muss nicht im Landkreis wohnen.

Für eine solche Beglaubigung ist ein Termin notwendig, der telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden kann und sich an den Öffnungszeiten der Kreiskasse orientiert. Die Beglaubigung kostet 15 Euro je Bescheinigung.

Zum vereinbarten Termin muss die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgebracht werden.

Außerdem wird ein dem Reiseziel entsprechendes Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) der Person benötigt, auf die die Bescheinigung ausgestellt ist. Die Person selbst muss nicht mitkommen.

Diese Regelung gilt aktuell für Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Auch für Reisen in andere Länder muss eine Bescheinigung vom Arzt ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.