Die Beschlussvorlage lautete wie folgt:
Der Kreistag beschließt das mit Vorlage Nr. 1464/2020 vom 29. Juli 2020 vorgelegt Konzept unter Einbeziehung der Auswertungen und Stellungnahmen der Beteiligung von Bürgern und Kommunen, welche zusammengefasst in der Auswertung des beauftragten Ingenieurbüros aufgeführt, bewertet und katalogisiert wurden.
Im Einzelnen sind dies:
- Die Vorschläge für neue Verbindungen und Alternativrouten sind entsprechend aufzunehmen und zu aktualisieren.
- Bereits umgesetzte Maßnahmen sind zu aktualisieren.
- Die jeweiligen Ausbauarten sind abhängig von der Frequentierung, der Förderfähigkeit und den natur- und forstwirtschaftlichen Belangen. Die vorgenommene Priorisierung (A, B, C) ist zu berücksichtigen, wobei bei Straßenbaumaßnahmen davon abgewichen werden kann, wenn sich dies aus wirtschaftlichen Gründen anbietet (vgl. hierzu die Vorgehensweise des Landkreises bei Straßenbaumaßnahmen).
- Da der Radverkehr innerorts Angelegenheit der jeweiligen Kommune ist, wird angeregt, dass die eingegangenen Wünsche und Anregungen an diese zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Darüber hinaus ist geplant, in jedem der Teilräume eine Pilotkommune gemeinsam mit den kommunal Verantwortlichen zu benennen, die bespielhaft das Radverkehrskonzept in ihrem Verantwortungsbereich umsetzt.
- Auch ist die Erarbeitung eines Radverkehrs-Wegweisungsplanes (einheitliche Beschilderung) aufzunehmen. Die hierzu gemachten Hinweise und Empfehlungen sind zu beachten und die Kreiskommunen zum Mitmachen aufzufordern.
- Das Radverkehrskonzept unterliegt der ständigen Fortschreibung.
- Der zukünftige Kreistag (Kommunalwahlen 2021) sollte dieses Konzept als Grundlage seines Handelns nehmen und nach Möglichkeit wieder eine interfraktionelle Arbeitsgruppe „ÖPNV etc.“ einrichten, um fraktionsübergreifend zu einer breitgetragenen Umsetzungsstrategie in Angelegenheiten von Verkehrsstrukturen zu gelangen.
- Bei der Planung von Baumaßnahmen an Kreisstraßen ist grundsätzlich zu prüfen, ob sich im Zuge dieser Baumaßnahmen ein straßenbegleitender Fahrradweg realisieren lässt. Das gilt für
– Kreisstraßen ohne begleitende Radwege
– Kreisstraßen mit begleitenden Radwegen, deren Sanierung im Radverkehrskonzept genannt wird.
Fällt die Prüfung positiv aus, sind die Planung und die Beantragung der Fördergelder für diesen Radweg einzuleiten.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen verifiziert und entsprechende Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen.