Finanzen, Kasse und Revision
Beteiligungen
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung werden öffentliche Aufgaben auch außerhalb der Kernverwaltung wahrgenommen. Hierfür ist der Landkreis an verschiedenen Gesellschaften und Verbänden bzw. anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts beteiligt.
Diese Organisationen umfassen ein breites Themenspektrum wie Entsorgung, Versorgung und Verkehr, Beschäftigungsförderung, Wirtschaftsförderung, Natur, Tourismus und Kultur.
Passend dazu veröffentlicht der Landkreis Gießen regelmäßig einen Beteiligungsbericht, aus dem die Beteiligungen an privaten Gesellschaften und Genossenschaften hervorgehen.
Der Bericht ermöglicht einen umfassenden Einblick in die Anteile an den verschiedenen Unternehmen. Daraus geht auch hervor, wie leistungsfähig und wirtschaftlich die jeweiligen Beteiligungen sind. Dies ist vor allem unter dem Gesichtspunkt knapper finanzieller Ressourcen ausschlaggebend.
Haushalt
Im Haushaltsplan sind die Aufgaben des Landkreises in insgesamt 75 Produkten abgebildet. Neben einer Beschreibung der einzelnen Dienstleistungen ist dargestellt, welche laufenden Kosten dafür entstehen, welche Investitionsvorhaben umgesetzt und wie diese Aufgaben finanziert werden sollen.
Für einige Produkte werden inzwischen auch Kennzahlen zur Leistungsmessung abgebildet und Ziele definiert.
Der Haushaltsplan wird nach kaufmännischen Grundsätzen, der sogenannten Doppik, erstellt. Die Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwendungen), die im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit entstehen, werden im Ergebnishaushalt abgebildet.
Für den Bereich der Investitionstätigkeit werden die Einzahlungen und Auszahlungen für die einzelnen Investitionsvorhaben im Finanzhaushalt gesondert dargestellt.
Der Plan gibt somit Auskunft darüber, in welcher Höhe öffentliche Mittel für die einzelnen Aufgabenbereiche eingesetzt werden. Grundsätzlich sollen die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen.
Dem Haushaltsplan und seinen Anlagen können weitere Daten und Fakten wie der Stand der Schulden des Landkreises, die Anzahl der Personalstellen, die zur Aufgabenerledigung benötigt werden, das mittelfristige Investitionsprogramm oder die Wirtschaftspläne der Beteiligungen entnommen werden.
Vollstreckungsbehörde
Die Vollstreckungsbehörde befasst sich mit der Eintreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen und der Verwertung gepfändeter Gegenstände.
Die von der Kreiskasse gepfändeten Gegenstände versteigert der Landkreis Gießen auf der Auktionswebseite der Bundeszollverwaltung. Hier können auch beschlagnahmte und ausrangierte Gegenstände ersteigert werden.
Neben Fahrzeugen werden auch Auktionen aus dem Bereich Computer und Elektronik sowie Antiquitäten, Schmuck, Maschinen, Kleidung und vieles mehr angeboten.
Wer an der Zollauktion teilnehmen möchte, registriert sich auf der Auktionsseite und kann dann mitbieten. Ein elektronischer Bietagent bietet so lange automatisch mit, bis die Auktion das persönliche Höchstgebot erreicht hat. Die Auktionen beginnen und enden an den jeweils aufgeführten Tagen um 9 Uhr. Wer nach dem Ende der Versteigerungsfrist den Zuschlag erhalten hat, wird per E-Mail informiert.
Der ersteigerte Artikel muss in der Regel innerhalb von zehn Tagen an dem angegebenen Abhol- oder Lagerort abgeholt werden. Bei kleineren Artikeln ist oft der Postversand möglich. Die Kosten dafür tragen die Käufer:innen.
Laufende Versteigerungen
Zahlungsabwicklung
Alle Zahlungen, die für die Kreisverwaltung Gießen bestimmt sind oder von hier geleistet werden, werden hier zentral gebucht. Der Zahlungsverkehr wird größtenteils überwiesen. Wer dennoch bar bezahlen möchte, kann die Barkasse in Haus D der Kreisverwaltung aufsuchen. Sie hat montags bis freitags von 8 bis 12.15 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr geöffnet.
Forderungen können aber auch gebührenfrei bar oder per EC-Cash eingezahlt werden. Zahlungsmöglichkeiten dazu stehen im Gebäude D am Riversplatz, in der Außenstelle Grünberg sowie in der Kfz-Zulasungsstelle im Bachweg zur Verfügung. Im Bachweg ist zusätzlich noch ein Kassenautomat vorhanden.
Revision
Zur Kontrolle der Haushaltswirtschaft gibt es auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung Institutionen, die die Haushaltswirtschaft aus der Sicht des Parlaments überprüfen und dem Parlament über das Ergebnis dieser Prüfung berichten. Diese Institutionen werden traditionell mit der Bezeichnung Rechnungsprüfung versehen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Gießen trägt wie die meisten Rechnungsprüfungsämter in Hessen den Namen Revision. Diese neue Bezeichnung soll zum Ausdruck bringen, dass die Aufgaben der Rechnungsprüfung nicht nur in der Prüfung von Rechnungen, sondern zunehmend auch in einer umfassenden Finanzkontrolle und Beratung der Verwaltung bestehen.
Kommunen in Hessen mit mehr als 50.000 Einwohner:innen müssen ein eigenes Rechnungsprüfungsamt einrichten, alle anderen können es, sind aber nicht dazu verpflichtet.