Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit

Hebammen

Hebammen bieten Beratung und Betreuung für Eltern und Neugeborene. In Kursen bereiten sie werdende Eltern auf die Geburt vor, begleiten sie, wenn das Kind auf die Welt kommt und bieten in den Monaten danach Rückbildungsgymnastik an. Nach der Geburt können Eltern weiter die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen, die sich um die Gesundheit von Mutter und Kind kümmert und die vielen Fragen rund um Stillen, Babypflege oder Ernährung beantwortet. Diese Unterstützung steht den Familien nicht nur 12 Wochen nach der Geburt zu, sondern bis zum Ende der Stillzeit und auch danach bei Fragen zur Ernährung des Babys.

Die Kosten für die Schwangerenvorsorge, die Geburt und die Betreuung nach der Geburt werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte Frauen sollten sich erkundigen, welche Leistungen ihre Krankenkasse übernimmt.

Hebammen arbeiten im Krankenhaus, freiberuflich in einer Hebammenpraxis oder in einem Geburtshaus. Das Gesundheitsamt kann bei der Wahl des Geburtsortes beraten.

Familienhebammenprogramm „Runde Sache“

„Runde Sache“ heißt das kostenlose Familienhebammenprogramm des Landkreises und der Stadt Gießen. Es bietet (werdenden) Familien von der Schwangerschaft bis zum ersten, manchmal sogar bis zum dritten Geburtstag des Kindes, Unterstützung durch eine Familienhebamme oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.

Diese helfen jungen Eltern dabei, in die Elternrolle hineinzufinden und die Bedürfnisse des Babys zu verstehen. Sie beraten zum Beispiel bei Fragen zur Schwangerschaft und Geburt, zum Stillen und der Ernährung, zur Pflege, zur kindlichen Entwicklung, bei untröstlichem Weinen oder zum Schlafverhalten des Babys.

Auch bei anderen Problemen und Krisen, beispielsweise bei finanziellen Nöten oder einer schwierigen Wohnsituation, fungieren sie als Lotsinnen durch die zahlreichen Angebote in Landkreis und Stadt Gießen und vermitteln bei Bedarf für weitere Hilfen an die richtigen Stellen. Dafür sind sie in das Netzwerk „Frühe Hilfen“ eingebunden.

Ziel der Begleitung ist es, die Schwangere oder die junge Familie dabei zu unterstützen, Sicherheit im Umgang mit dem Baby zu erlangen und eine gute Bindung aufzubauen, damit dem Baby und seinen Eltern der Start in das gemeinsame Leben trotz aller Hindernisse gut gelingt. Denn dies ist die beste Basis für die gute weitere Entwicklung des Kindes. Dabei werden alle Familienmitglieder mit eingebunden.

Diese Betreuung geht weit über die herkömmliche Hebammenleistung hinaus.

Junge Eltern und Schwangere können das Koordinationsteam der „Runden Sache“ kontaktieren und sich zu den Angeboten beraten und Hilfe vermitteln lassen.

In folgenden beispielhaften Fällen ist die Unterstützung einer Familienhebamme oder einer Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin empfehlenswert:

  • Sehr junge oder minderjährige (werdende) Mütter oder Väter
  • Eine schwere oder traumatisierende Geburt
  • Postpartale Depression der Mutter
  • Überforderungssituation der Eltern
  • Beziehungprobleme oder Trennung
  • Schwere oder chronische körperliche oder psychische Erkrankung eines Elternteils
  • Isolation bei Migrationshintergrund oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus
  • Anpassungs- und Regulationsstörungen
  • Früh- oder Mehrlingsgeburt
  • Erhöhte Krankheitsanfälligkeit und chronische Erkrankung
  • Behinderung
  • Fehlende familiäre oder soziale Unterstützung
  • Altersabstand zwischen Kindern von unter 18 Monaten
  • Chronisch krankes oder behindertes Geschwisterkind
  • Schwierige finanzielle Situation
  • Wohnungsenge

Stillberatung

Eltern, die auf der Suche nach Unterstützung und Informationen rund um das Thema Stillen sind, können sich bei der kostenfreien Stillberatung im Gesundheitsamt des Landkreises beraten lassen.

Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Familien, die Babys mit besonderen Bedürfnissen erwarten oder bekommen haben. Die Stillberatung möchte für Eltern und ihre kranken, behinderten oder frühgeborenen Kinder die bestmögliche Unterstützung beim Stillen bieten. Außerdem können sich Familien informieren, die noch unsicher sind, wie Sie ihr Baby ernähren möchten.

Es ist völlig normal, wenn Eltern sich unsicher fühlen und Fragen zur Ernährung ihres Kindes haben. Die Entscheidung für oder gegen das Stillen ist nicht immer einfach. Die Stillberatung kann Eltern bei dieser Entscheidung unterstützen.

Es ist sinnvoll, sich bereits vor der Geburt über das Stillen zu informieren. Schon wenige Informationen können den Stillstart erleichtern. Deshalb berät die Stillberatung auch schon während der Schwangerschaft.

Die Stillberatung steht Familien bei allen Fragen und Herausforderungen rund um das Stillen zur Seite: Von Anlegetechniken über Bewältigung von Stillproblemen bis hin zu Beratung zum Abstillen.

Ziel der Stillberatung ist es, Eltern dabei zu unterstützten,

  • informierte Entscheidungen über die Ernährung des Babys zu treffen.
  • eine positive und erfolgreiche Stillbeziehung zu entwickeln.
  • ihr Neugeborenes gesund zu ernähren, wenn es nicht oder nur teilweise gestillt wird.
  • die Gesundheit von Mutter und Kind zu fördern.

Die Beratung wird von zertifizierten Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC (International Board Certified Lactation Consultant) angeboten.

Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC haben einen medizinischen Grundberuf und Erfahrung in der Betreuung von Müttern und Kindern. Sie haben sich umfassend zum Thema Stillen weitergebildet und eine Prüfung vor einem internationalen Gremium abgelegt. Alle 5 Jahre muss das Zertifikat IBCLC durch den Nachweis von Fortbildungen oder das erneute Ablegen der Prüfung neu erworben werden. Dieser Titel ist international geschützt und weltweit anerkannt und stellt den höchsten Standard in der Stillberatung dar.

Initiative stillfreundliche Kommune

Der Landkreis Gießen setzt sich für stillfreundliche Orte im Kreisgebiet ein. Dafür ist er Teil des Netzwerkes stillfreundliche Kommunen im Landkreis Gießen. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, dass stillende Mütter an allen Aktivitäten des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können.

Stillfreundliche Orte

Stillen sollte überall und jederzeit möglich sein – gleichzeitig kann es für Mütter hilfreich sein, Orte zu kennen, an denen Stillen ausdrücklich willkommen ist. Deshalb können sich beispielsweise Cafés, Restaurants oder andere Orte durch den Landkreis Gießen als stillfreundlich ausweisen lassen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Stillen ist ausdrücklich willkommen.
  • Eine bequeme Sitzgelegenheit steht zur Verfügung.
  • Stillende müssen in der Gaststätte nichts verzehren.

Darüber hinaus können stillfreundliche Orte Folgendes anbieten:

  • Auf Wunsch wird ein Glas Leitungswasser zur Verfügung gestellt.
  • Es gibt einen Rückzugsort zum Stillen.
  • Eine Wickelmöglichkeit ist vorhanden.
  • Ein Kinderwagen kann abgestellt werden.

Über das ausfüllbare Formular können sich Interessierte für die Auszeichnung anmelden und den abgebildeten Aufkleber erhalten:

Stillfreundliche Betriebe

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können einen wertvollen Beitrag zur Stillförderung leisten. Der Landkreis Gießen unterstützt Unternehmen und Betriebe in der Region dabei, stillfreundlich zu werden. Ein stillfreundlicher Betrieb trägt nicht nur zur Gesundheit und zum Wohlbefinden seiner Mitarbeiterinnen und deren Kinder bei, sondern fördert auch ein positives Arbeitsumfeld, das die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf erleichtert. Über die rechtlichen Bedingungen hinaus ist es wichtig, die strukturellen Voraussetzungen, die das Stillen unterstützen und fördern, zu schaffen oder zu verbessern.

Unternehmen und Betriebe können sich mit Fragen zur Stillförderung an die Stillbeauftragte des Landkreises Gießen wenden. Sie ist auch Ansprechpartnerin für Arbeitnehmerinnen, die sich über ihre im Mutterschutzgesetz verankerten Rechte informieren wollen.

Partner im Netzwerk stillfreundliche Kommunen im Landkreis Gießen

Landkreis Gießen:
Sandra Deissmann, IBCLC, Stillbeauftrage des Landkreises Gießen
Angelika Kämmler, Kreisfrauenbeauftragte
Lara Becker, Ärztin, Abgeordnete des Kreistages

Stadt Gießen:
Jenny Jörges, Büro für Frauen und Gleichberechtigung Stadt Gießen

Asklepios Klinik Lich, Geburtshilfe:
Sabine Schubert, IBCLC

St. Josefs Krankenkaus Balserische Stiftung, Geburtshilfe:
Sonja Seipp, IBCLC

UKGM Gießen, Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
Dr. Magdalena Zeppernick, Gynäkologin

Landesverband der Hessischen Hebammen:
Katharina Hillgärtner-Erll, Beauftragte für Stillen, Ernährung und Bindung
Elisabeth Hofmann, Kreissprecherin der Hebammen im Landkreis Gießen

Technische Hochschule Mittelhessen Hebammenwissenschaft:
Dinah-Dorina Marten, Studiengangsleitung Hebammenwissenschaft

Verhütung

In Beratungsstellen, gynäkologischen Praxen und Kliniken gibt es Informationen zur Verhütung von ungewollten Schwangerschaften. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmethoden übernommen werden. Dafür gibt es den Verhütungsmittelfonds des Landkreises Gießen. ProFamilia verwaltet diesen Fonds.

Schwangerschafts­abbruch

Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, treffen eine schwerwiegende Entscheidung und müssen dabei gesetzliche Regelungen und Fristen einhalten.

Sie brauchen eine Beratungsbescheinigung, die sie nach einem Beratungsgespräch erhalten. Letzteres soll Frauen bei der schwierigen persönlichen Entscheidung helfen.

Im Landkreis Gießen und Umgebung gibt es folgende Beratungsstellen:

Beratungsstelle Adresse Kontakt
Diakonie Hessen –
Diakonisches Werk Gießen
(mit Beratungsschein)
Südanlage 21
35390 Gießen
Telefon: 0641 93228-0
Diakonisches Werk Gießen –
Außenstelle Grünberg
(mit Beratungsschein)
Bahnhofstraße 37
35305 Grünberg
Telefon: 06401 2231140
Donum Vitae Regionalverband
Gießen e.V.
(mit Beratungsschein)
Schulstraße 4
35390 Gießen
Telefon: 0641 9727689
Pro Familia –
Beratungszentrum Gießen
(mit Beratungsschein)
Liebigstraße 9
35390 Gießen
Telefon: 0641 77122
Pro Familia
Außenstelle Hungen
(mit Beratungsschein)
Am Zwenger 8
35410 Hungen
Telefon: 06402 507951
Sozialdienst Katholischer Frauen
Gießen e.V. (Caritas Diözese Mainz)
Wartweg 17
35392 Gießen
Telefon: 0641 2001700

Folgende Einrichtungen im Landkreis Gießen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, haben ihr Einverständnis zur Nennung auf der Homepage gegeben:

Einrichtung Adresse Kontakt
Praxis Dr. Kristina Hänel Neuen Bäue 22
35390 Gießen
Telefon: 0641 3013302
E-Mail: kh@kristinahaenel.de
www.kristinahaenel.de