Klimageld-Rechner
des Landkreises Gießen

Ein Heizungstausch, gut gedämmte Wände oder neue Fenster – es gibt viele Möglichkeiten, die Energieeffizienz beim Wohnen zu steigern und gleichzeitig den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu senken.

An diesem Ziel arbeitet der Landkreis Gießen mit Nachdruck. Viele Bestandsbauten sind sanierungsbedürftig und sollten modernisiert werden, um Gas, Heizöl und Fernwärme als wesentliche CO2-Verursacher einzusparen.

Ziel des Landkreises ist es, Wohnungsbestände und Eigenheime mit bis zu drei Wohneinheiten weitgehend klimaneutral, klimatauglich und zukunftsfähig zu machen. So sollen alle Eigentümer:innen, deren Gebäude auf dem Gebiet des Landkreises Gießen stehen, künftig eine Förderung für die Umsetzung bestimmter energetischer Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Dazu dient das Klimageld, das der Kreistag des Landkreises Gießen im Mai 2022 beschlossen und im Juli 2024 erneut fortgeschrieben hat. Damit ergänzt er bereits bestehende Förderungen von Bund und Land und stellt Hauseigentümer:innen Zuschüsse für ihre Umbaumaßnahmen in Aussicht. Auch Eigenleistungen und Materialkosten werden dabei berücksichtigt.

Jetzt Klimageld ausrechnen

Wie hoch die Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahme ist, können Sie hier über unseren Klimarechner erfahren. Füllen Sie die folgenden Felder aus und Sie bekommen direkt Ihr mögliches Klimageld angezeigt.

Anschließend können Sie sich den für die Förderung nötigen Antragsvordruck herunterladen, ausfüllen und an die Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises (Riversplatz 1-9, 35394 Gießen) oder per E-Mail an wohnbaufoerderung@lkgi.de schicken.

Einen Leitfaden zur Antragsstellung mit allen weiterführenden Informationen finden Sie hier.
Weitere Auskunft erteilt Herr Daniel Hepp unter 0641 9390-1443 oder per E-Mail an Daniel.Hepp@lkgi.de.

Ihr mögliches Klimageld beträgt

Zusammenfassung Ihrer Daten

Die Beantragung des Klimageldes wird bald auch online möglich sein. Bis dahin nutzen Sie bitte den nachfolgenden Antragsvordruck.

*Hinweis: Die Mittel zur Förderung stehen nur begrenzt zur Verfügung. Es besteht somit kein Anspruch auf das ausgerechnete Klimageld.

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