(08.02.2023) Am 15. Februar ist die erste Zahlung der Abfallgebühren für das laufende Jahr fällig. Betroffen sind alle Gebühren- pflichtigen in den Städten und Gemeinden des Landkreises außer der Stadt Gießen. Wenn keine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr erfolgt, wird kein neuer Gebührenbescheid zugeschickt.
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