Schülerbeförderung
Der Landkreis Gießen übernimmt als Schulträger die Schülerbeförderungskosten für die in seinem Kreisgebiet wohnenden Schüler:innen. Die Leistungen werden durch Kostenübernahme beziehungsweise -erstattung bei der Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs oder durch Einsatz privater Beförderungsmittel erbracht.
Anspruchsberechtigt sind Schüler:innen der Grundstufe, Mittelstufe, Grundstufe der Berufsschule sowie im ersten Jahr der besonderen Bildungsgänge an einer Berufsschule oder Berufsfachschule.
Eine Beförderung ist notwendig, wenn die Wegstrecke von der Wohnung bis zur Schule bei Schüler:innen der Grundstufe mehr als zwei Kilometer beträgt und der Mittelstufe mehr als drei Kilometer beträgt. Zudem kann die Beförderung als notwendig anerkannt werden, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder das Kind ihn wegen einer Behinderung nicht zurücklegen kann.
Vorrangig haben Schüler:innen öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, können die Schulträger Schulbusse einsetzen oder die Kosten für die Benutzung privater Fahrzeuge erstatten.
Ausgabe des Schüler-Hessentickets
Besucht ein Schüler oder eine Schülerin die nächstgelegene zuständige und aufnahmefähige Schule, so wird ein Schüler-Hessenticket für die Fahrten zur Schule ausgegeben. Auch beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule kann ein Schüler-Hessenticket beantragt werden. Grundvoraussetzung ist der zumutbare Fußweg zur Grundschule von zwei Kilometern und zur Gesamtschule von drei Kilometern. Hierfür ist ein Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten zu stellen. Das Schüler-Hessenticket wird den Eltern per Post von der Verkehrsgesellschaft Oberhessen nach Hause gesendet.
Erstattung der Kosten mit Privatfahrzeugen
Wird der Schüler oder die Schülerin mit einem privaten Fahrzeug befördert, so ist ein Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten zu stellen. Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler:innen erhalten einen Bescheid, der den Anspruch auf Kostenerstattung festlegt. Die halbjährliche Rückerstattung erfolgt auf besonderen Antrag. Diesen erhalten die Schüler:innen in der Schule oder durch den Fachdienst Schule per Post. Eine Kostenerstattung erfolgt fiktiv auf der Basis der Preise des öffentlichen Personennahverkehrs – höchstens jedoch bis zum Wert des Schüler-Hessentickets.