Wahlen

Wahlen sind ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Sie ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, durch die Abgabe ihrer Stimme an politischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Auf diese Weise leisten Wahlen einen wichtigen Beitrag zur politischen Willensbildung.

Die Kreiswahlleitung übernimmt bei staatlichen Wahlen, wie der Europawahl, der Bundestagswahl und der Landtagswahl, übergeordnete Aufgaben für den jeweils zugeordneten Wahlkreis.

Darüber hinaus ist die Kreiswahlleitung auf kommunaler Ebene für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Kreistags und des Kreisausländerbeirats sowie der Direktwahl der Landrätin oder des Landrats verantwortlich. Zudem ist die Kreiswahlleitung für Volksabstimmungen zuständig.

Die Durchführung der Wahlen erfolgt unter Beachtung der gesetzlich festgelegten Wahlgrundsätzen. Diese gewährleisten eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl.

Bei der Europawahl wird das europäische Parlament gewählt. In Deutschland regelt das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Bei der Bundestagswahl wird der Deutsche Bundestag gewählt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich um eine personalisierte Verhältniswahl, bei der die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Erststimme) mit der Verhältniswahl der Landesliste der Parteien (Zweitstimme) kombiniert wird. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre.

Bei der Landtagswahl in Hessen wird der Hessische Landtag gewählt. Der Hessische Landtag ist die Volksvertretung des Bundeslands Hessen. Das Wahlsystem ist, wie bei der Bundestagswahl, die personalisierte Verhältniswahl mittels Erst- und Zweitstimme. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Bei der Kreistagswahl werden die Abgeordneten des Kreistags gewählt. Der Kreistag ist die Volksvertretung des Landkreises. Die Stimmen werden nach dem Verhältniswahlsystem entweder einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber vergeben oder auf verschiedene Wahlvorschläge verteilt (Panaschieren). Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Weitere Informationen zum Kreistag: Kreisgremien

Bei der Kreisausländerbeiratswahl wird der Kreisausländerbeirat des Landkreises Gießen gewählt. Das Wahlsystem ist, wie bei der Kreistagswahl, das Verhältniswahlsystem. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Weitere Informationen zum Kreisausländerbeirat: Beiräte

Bei der Direktwahl wird mittels Mehrheitswahl die Landrätin oder der Landrat als Vorsitzende/r des Kreisausschusses des Landkreises gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Die Volksabstimmung ist ein wahlähnliches Verfahren, bei dem die Bürgerinnen und Bürger über die Annahme eines verfassungsändernden Gesetzes entscheiden. Hierbei wird entweder mit „Ja“ zugestimmt oder mit „Nein“ abgelehnt.

Kommunalwahlen 2026

Die Kommunalwahlen finden am 15. März 2026 statt. Dabei entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gießen über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungsorgane und nehmen Einfluss auf die Gestaltung des örtlichen Gemeinwesens.

Die Wahlen erfolgen auf der Grundlage von Wahlvorschlägen der Parteien und Wählergruppen in Listenform.

Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und mehreren Beisitzern. In der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 16. Januar 2026 wurde über die eingereichten Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen entschieden.

FAQ zu den Kommunalwahlen

Im Landkreis Gießen werden

  • der Kreistag und
  • der Kreisausländerbeirat

gewählt.

Wahlberechtigt ist gemäß §22 Abs. 1 Hessische Landkreisordnung, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens sechs Wochen im Landkreis seinen Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben.

Wahlberechtigt sind gemäß §86 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung

  • alle ausländischen Einwohner des Landkreises, die am Wahltag
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens sechs Wochen im Landkreis ihren Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt haben. Maßgeblich als Wohnsitz ist der Ort der Hauptwohnung.

Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine Wahlbenachrichtigung von ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen darüber, wann die Wahl stattfindet und wo sich das Wahllokal befindet. Zudem ermöglicht die Wahlbenachrichtigung die Beantragung der Briefwahl.

Am Sonntag, 15. März 2026, kann in den allgemeinen Wahlbezirken von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Zur Stimmabgabe im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Falls diese verlegt wurde, muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden.

Für die Kreistagswahl wird am Wahlabend ein Trendwahlergebnis hier auf der Internetseite verlinkt. Das Trendwahlergebnis wird aus den Stimmzetteln ermittelt, die ausschließlich ein Listenkreuz erhalten haben. Nach Auszählung aller Stimmen wird ein vorläufiges Gesamtergebnis verlinkt. Das endgültige Gesamtergebnis wird nach der Sitzung des Kreiswahlausschusses am Donnerstag, 26. März 2026, bekanntgegeben.