Wahlen
Wahlen sind ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Sie ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, durch die Abgabe ihrer Stimme an politischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Auf diese Weise leisten Wahlen einen wichtigen Beitrag zur politischen Willensbildung.
Die Kreiswahlleitung übernimmt bei staatlichen Wahlen, wie der Europawahl, der Bundestagswahl und der Landtagswahl, übergeordnete Aufgaben für den jeweils zugeordneten Wahlkreis.
Darüber hinaus ist die Kreiswahlleitung auf kommunaler Ebene für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Kreistags und des Kreisausländerbeirats sowie der Direktwahl der Landrätin oder des Landrats verantwortlich. Zudem ist die Kreiswahlleitung für Volksabstimmungen zuständig.
Die Durchführung der Wahlen erfolgt unter Beachtung der gesetzlich festgelegten Wahlgrundsätzen. Diese gewährleisten eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl.
Kommunalwahlen 2026
Die Kommunalwahlen finden am 15. März 2026 statt. Dabei entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gießen über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungsorgane und nehmen Einfluss auf die Gestaltung des örtlichen Gemeinwesens.
Die Wahlen erfolgen auf der Grundlage von Wahlvorschlägen der Parteien und Wählergruppen in Listenform.
Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und mehreren Beisitzern. In der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 16. Januar 2026 wurde über die eingereichten Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen entschieden.
