Asyl

Terminvereinbarung

Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Online-Reservierungssystem. Dabei muss der eigene Name oder der Name einer bevollmächtigten Person angegeben werden, ebenso eine E-Mail-Adresse, an die eine Reservierungsbestätigung verschickt wird. Darin ist auch ein Link zur Stornierung enthalten, falls der vereinbarte Termin abgesagt werden muss.

Aufgaben des Fachdienstes Migration

  • Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften
  • Sozialpädagogische Betreuung der Bewohner:innen der Unterkünfte
  • Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (bei Personen, die in Privatwohnungen leben, analog zu den Richtlinien des Jobcenters)
  • Gewährung von Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für Personen, die seit weniger als 18 Monaten in Deutschland leben (danach Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung)
  • Gewährung von einmaligen Beihilfen bei Schwangerschaft und Geburt (z. B. Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung)
  • Gewährung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (Schulbedarf, Lernförderung, gemeinsames Mittagessen, etc.)
  • Gewährung einmaliger Beihilfen (z. B. Wohnungserstausstattung, etc.)

Deutsch- und  Integrationskurse

Das Bundesamt für Migration entscheidet über die Zulassung zu Deutschkursen und Integrationskursen. Der Landkreis stellt den berechtigten Personen eine Teilnahmeverpflichtung aus, mit der sie sich bei einer Sprachschule anmelden können.

Für Alleinerziehende gibt es vereinzelt besondere Angebote mit Kinderbetreuung.

Die Kurse werden von der Volkshochschule des Landkreises Gießen angeboten, organisiert und durchgeführt. Weitere Informationen erteilt die Volkshochschule des Landkreises Gießen.

FAQ zu Asyl

Die Entscheidung über einen gestellten Asylantrag erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Landkreis Gießen hat keinen Einfluss darauf.

  • Die Geflüchteten werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer verteilt.
  • Das Regierungspräsidium Darmstadt entscheidet, welche Personen dem Landkreis Gießen zugewiesen werden. Diese Zuweisung erfolgt aktuell einmal wöchentlich.
  • Der Soziale Dienst des Fachdienstes Migration verteilt die Personen auf die Gemeinschaftsunterkünfte. Familiäre Bindungen, medizinische Einschränkungen und die örtliche Infrastruktur werden dabei berücksichtigt.
  • Am Zuweisungstag werden die Personen durch das Regierungspräsidium Gießen aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) zur Kreisverwaltung gebracht. Hier stellen sie in der Regel einen Antrag auf Sozialleistungen (AsylbLG, SGB II oder SGB XII), erhalten einen Ausweis, erhalten Bargeld und werden anschließend in ihre Unterkunft gebracht. Vor Ort werden sie von einer sozialpädagogischen Fachkraft begrüßt und erhalten eine Einweisung zum Leben in der Unterkunft.

Geflüchtete sind Personen, die aus Angst vor Verfolgung (z. B. aufgrund ihrer Nationalität, ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, ihrer Sexualität, ihrer politischen Meinung, etc.) aus dem Land, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt hatten, flüchten. Das muss nicht unbedingt das Land sein, dessen Nationalität sie haben, oder in dem sie geboren wurden. Die Eigenschaft als Flüchtling wird im Asylverfahren geprüft und schließlich anerkannt, wenn die angegebenen Gründe für die Flucht berechtigt sind.

Asylbewerber:innen sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde.

Im Landkreis Gießen werden auch minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter nach Deutschland eingereist sind, aufgenommen. Sie werden in Jugendhilfeeinrichtungen, aber auch in Wohnungen untergebracht, versorgt, betreut und gefördert. Sie erhalten Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe.

Fachlich korrekt nennt man diese jungen Flüchtlinge „unbegleitete minderjährige Ausländer“, kurz UmA.

Ansprechpartner für minderjährige Ausländer ist der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe des Landkreis Gießen.

Es gibt auch Kinder und minderjährige Jugendliche, die nicht mit ihren Eltern, sondern mit Verwandten oder in sogenannten Flüchtlingsverbünden in Deutschland angekommen sind. Das Jugendamt stellt fest, ob die Begleiter fähig sind, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Ist dies nicht der Fall, dann wird das Kind/der Jugendliche – bei Einverständnis der Betroffenen – in eine Jugendhilfeeinrichtung verlegt. Es wird auch ein Vormund beim Jugendamt eingerichtet, sofern die volljährige Begleitperson nach Einschätzung des Jugendamtes diese Aufgaben der Personensorge nicht übernehmen kann.

Offziell werden diese jungen Personen „begleitete unbegleitete minderjährige Ausländer“ genannt.

Ehrenamtliche Aktivitäten im Zuge der Integration von Flüchtlingen koordiniert das Projekt Gemeinwesenarbeit gGmbH ZAUG. Wer sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchte, sollte sich an die/den örtlichen Gemeinwesenarbeiter:in bzw. die ZAUG wenden, oder an die Stadt oder Gemeinde vor Ort.

Damit ein für beide Seiten positives Miteinander entstehen kann, sollten ehrenamtlich Tätige Folgendes beachten:

Nicht jede geflüchtete Person braucht oder möchte Unterstützung in gleicher Form. Hilfe sollte daher nicht aufgedrängt werden. Wichtig ist, die Privatsphäre aller Bewohner:innen einer Gemeinschaftsunterkunft zu respektieren. Auch Ehrenamtliche sollten ihre Privatsphäre ausreichend schützen und beispielsweise zurückhaltend mit der Herausgabe privater Telefonnummern umgehen. Hilfreich sind feste Absprachen mit den Geflüchteten, wann und wo Ehrenamtliche als Ansprechpartner:innen zur Verfügung stehen.

Hilfe zur Selbsthilfe:

Für Ehrenamtliche sollte immer im Vordergrund stehen, dass sie Geflüchtete mit ihrer Hilfe auf ein selbstständiges Leben in Deutschland vorbereiten. Sinnvoll ist es deshalb, möglichst viel zu erklären und den Personen keine Entscheidungen abzunehmen, sondern ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Integration gelingt umso besser, je schneller die Geflüchteten eigenständig handeln und die jeweiligen Hintergründe dafür kennen.

In den Gemeinschaftsunterkünften sind Aushänge mit den zuständigen Ansprechpartner:innen zu finden.

Wer allgemeine Fragen oder Beschwerden loswerden möchte, kann sich per E-Mail an gu@lkgi.de wenden

Kommt es schlimmstenfalls zu einem Konflikt wie einer gewalttätigen Auseinandersetzung, sollte unbedingt die Polizei gerufen (Telefon: 110) und keinesfalls eingegriffen werden.

Wer Sachspenden (Kleidung, Möbel, Spielzeug, etc.) zur Verfügung stellen möchte, kann sich an die jeweilige Initiative vor Ort wenden. Darüber, welche Initiative zuständig ist, kann die ZAUG, die vom Landkreis Gießen mit der Koordination der Ehrenamtsarbeit beauftragt ist, Auskunft geben. Auch die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann Auskunft geben.

Wichtig ist es, erst abzuklären, was gebraucht wird, denn die Lagerkapazitäten sind überall begrenzt.

Bitte keine Sachspenden in den Unterkünften abstellen!