Asyl
Terminvereinbarung
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Online-Reservierungssystem. Dabei muss der eigene Name oder der Name einer bevollmächtigten Person angegeben werden, ebenso eine E-Mail-Adresse, an die eine Reservierungsbestätigung verschickt wird. Darin ist auch ein Link zur Stornierung enthalten, falls der vereinbarte Termin abgesagt werden muss.
Aufgaben des Fachdienstes Migration
- Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften
- Sozialpädagogische Betreuung der Bewohner:innen der Unterkünfte
- Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (bei Personen, die in Privatwohnungen leben, analog zu den Richtlinien des Jobcenters)
- Gewährung von Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für Personen, die seit weniger als 18 Monaten in Deutschland leben (danach Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung)
- Gewährung von einmaligen Beihilfen bei Schwangerschaft und Geburt (z. B. Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung)
- Gewährung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (Schulbedarf, Lernförderung, gemeinsames Mittagessen, etc.)
- Gewährung einmaliger Beihilfen (z. B. Wohnungserstausstattung, etc.)
Deutsch- und Integrationskurse
Das Bundesamt für Migration entscheidet über die Zulassung zu Deutschkursen und Integrationskursen. Der Landkreis stellt den berechtigten Personen eine Teilnahmeverpflichtung aus, mit der sie sich bei einer Sprachschule anmelden können.
Für Alleinerziehende gibt es vereinzelt besondere Angebote mit Kinderbetreuung.
Die Kurse werden von der Volkshochschule des Landkreises Gießen angeboten, organisiert und durchgeführt. Weitere Informationen erteilt die Volkshochschule des Landkreises Gießen.