Landschaftspflege und -förderung

Streuobstwiesen

Streuobstwiesen sind Orte, an denen die Natur noch ungestört funktioniert: Insekten, Amphibien, Reptilien – sie alle finden hier Lebensräume, die Platz für mehrere Hundert Tierarten bieten und gleichzeitig unzählige verschiedene Pflanzen beheimaten. Nicht umsonst zählen Streuobstwiesen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den geschützten Biotopen, die ganz nebenbei Obst, Säfte und Apfelwein liefern und durch ihr ästhetisches reizvolles Aussehen, besonders zur Blütezeit, den Tourismus fördern.

Der Landkreis Gießen unterstützt den Erhalt und Ausbau von Streuobstwiesen als landschaftsprägende Kulturgüter schon seit vielen Jahren. So verteilt er jedes Jahr Mittel aus der Biodiversitätsstrategie des Landes Hessen und fördert damit die Neuanpflanzung und den Pflegeschnitt von Hochstammobstbäumen. Jeder einzelne Baum trägt dazu bei, dass Streuobstwiesen als artenreiche Biotope gesichert werden können.

Wer einen entsprechenden Antrag stellt, erhält 50 Euro pro hochstämmigem Obstbaum bei maximal zehn Hochstämmen pro Antragstellendem und Jahr.

Hochstämme sind Bäume, deren Kronenansatz sich in einer Höhe von mindestens 180 bis 220 Zentimetern befindet.

Fördergelder für Neuanpflanzungen erhalten Obstbaumhochstämme folgender Arten:

  • Apfel
  • Birne
  • Kirsche
  • Kulturzwetschge
  • Speierling
  • Walnuss

Zudem fördert der Landkreis Gießen Pflegemaßnahmen an Obstbäumen, damit bestehende Obstwiesen langfristig gepflegt werden, die Obstbäume erhalten bleiben und die Artenvielfalt erhöht wird. So werden Erziehungsschitte von Neuanpflanzungen ab dem zweiten Standjahr mit drei Euro pro Baum bezuschusst.

Für Instandhaltungsschnitte an gepflegten Hochstammobstbäumen zahlt der Landkreis bis zu sechs Euro. Auch der Einzelschutz bei den geförderten Neuanpflanzungen wird mit bis zu zehn Euro bezuschusst.

Weidezaunförderung

Wer Weidetiere im Offenland hält, leistet einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Biotopschutz. Häufig fürchten Weidetierhalter:innen jedoch Wolfsangriffe auf ihre Tiere. Um sie und die Beweidung großer Landstriche durch ihre Tiere zu unterstützen, hat der Landkreis eine entsprechende Förderrichtlinie auf den Weg gebracht.

Ziel der Richtlinie ist es, vor allem Schafhalter, aber auch alle anderen Weidetierhalter, finanziell bei der Anschaffung von Grundschutzzäunen zu unterstützen. Die geschlossene Einzäunung mit einer Mindesthöhe von 106 Zentimetern soll Übergriffe von Beutegreifern erschweren. Bei dem Eindringling soll sich durch einen Stromschlag beim Erstkontakt ein Lerneffekt einstellen, der ihn von weiteren Übergriffsversuchen abhält.

Voraussetzung ist neben der persönlichen Eignung zum Halten von Weidetieren auch ein Beratungsgespräch im Hinblick auf den Herdenschutz durch eine geeignete Fachstelle oder die Teilnahme an einer Herdenschutzschulung.

Darüber hinaus müssen die Tiere beim Veterinäramt, der Tierseuchenkasse und im Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) angemeldet sein. Gegen den Antragsstellenden darf weder ein Tierhalteverbot bestehen, noch darf er wegen schlechter Haltebedingungen beim Kreisveterinäramt aktenkundig sein.

Gegenstand der Förderung sind Elektroknotennetze, Weidezaungeräte und-batterien, wenn sie die geforderten technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.

Die Höhe der möglichen Förderung richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Weidetiere. Maximal sind 400 Meter Weidezaun möglich, wenn die Herde mindestens 61 Tiere umfasst. Die Förderhöhe von Elektroknotennetzen, Weidezaungeräten und Batterien beträgt 80 Prozent des Anschaffungspreises.

Naturnahe Gärten

Eine Trockenmauer, ein Insektenhotel, Nistmöglichkeiten für Vögel oder eine kleine Wasserfläche umringt von heimischen Pflanzenarten: Es gibt unzählige Möglichkeiten, den eigenen Garten so zu gestalten, dass er wertvolle Lebensräume für Insekten und bedrohte Tierarten bildet, die durch Kulturlandschaften und zunehmende Bebauung bedroht sind.

Was so einfach in der Umsetzung klingt, wird heute immer seltener berücksichtigt. Stattdessen sind „ordentliche“ Flächen und „pflegeleichte“ Schottergärten nach wie vor beliebt. Diesem Trend möchte der Landkreis Gießen etwas entgegensetzen und lobt ein Preisgeld aus, um beispielhafte und naturnahe Gärten zu prämieren.

Jedes Jahr werden unter allen Bewerbungen drei naturnahe Gärten im Landkreis mit einem Preisgeld zwischen 200 und 500 Euro prämiert.

Bewerben können sich Eigentümer:innen oder Pächter:innen von Gärten, die sich im Gebiet des Landkreis Gießen befinden. Hierbei ist es egal, ob es sich um große oder kleine Gärten handelt, ob es ein Vorgarten, Nutzgarten oder ein Garten zur Freizeitgestaltung ist.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmer:innen richten ihre Bewerbung bis spätestens 30.06. eines Jahres unter dem Stichwort: „Schönster naturnaher Garten“ mit Angaben zum Standort und kurzer Beschreibung (max. eine DIN A4-Seite) sowie aussagekräftigen Bildern an: Untere Naturschutzbehörde, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen oder per E-Mail an naturschutz@lkgi.de.

Aus den eingesandten Bewerbungen wählt eine Fachjury aus Mitabeitenden  der Untere Naturschutzbehörde die Gewinner-Gärten. Im Spätsommer findet dann die Preisübergabe vor Ort in den prämierten Gärten statt. Der Berichterstattung in Presse und Social Media wird durch die Teilnahme zugestimmt.

Förderung der Artenvielfalt

  • Finden sich im Garten vorwiegend heimische Sträucher, Laubbäume, Blüh-, Rank- und Kletterpflanzen?
  • Gibt es Totholz- oder Laubhaufen?
  • Haben Tierarten die Möglichkeit, eine Wasserstelle/Tränke zu nutzen?
  • Gibt es einen Gartenteich als Lebensraum für Amphibien, Libellen und wasserbewohnende Insektenarten?
  • Bestehen Blumenwiesen bzw. Blühflächen, die vom Rasenmähen ausgenommen sind und wilde Ecken mit Brennnesselbeständen oder anderen Wildpflanzenarten für Schmetterlinge?
  • Verfügt der Garten über Trockensteinmauern oder Steinhaufen in Kombination mit sandigen, grabbaren Bodenstellen für Reptilien?
  • Gibt es Insektennisthilfen und Nistmöglichkeiten entweder in Hecken, Rankpflanzen und Bäumen oder in Form von Kunstnestern?
  • Dienen fruchttragende Gehölze als Futterquelle für Vogelarten bzw. Nusssträucher oder- bäume als Nahrungsquelle für Nagetiere?
  • Können Fledermäuse ein Quartier beziehen und haben Igel oder Amphibien die Möglichkeit, zu überwintern?
  • Haben die gepflasterten Flächen weite Fugenabständen?

Der Nutzgarten

  • Wird Regenwasser zur Gartenbewässerung genutzt?
  • In welcher Ausgestaltung kommen Nutz- und Ziergarten vor?
  • Gibt es im Nutzgarten Anbauverfahren beispielsweise durch Abdecken der Bodenoberfläche mit Mulch, um Verdunstung und Erosion zu mindern?
  • Dient ein Komposthaufen dem Nährstoffkreislauf?
  • Dürfen im Garten Beikräuter wachsen und wird auf Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel verzichtet?