Tagesbetreuung für Kinder

Allgemeines

Der Landkreis Gießen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht in der Gesamtverantwortung dafür, dass für den seit 2013 für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr bestehenden Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege genügend und geeignete Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und das Kindeswohl gesichert ist. Der Landkreis setzt sich für den Ausbau der Betreuungsangebote und für die Sicherstellung der Betreuungsqualität ein.

Ein Kind, das auf dem Boden sitzt und mit bunten Bauklötzchen spielt.

Kindertageseinrichtungen

Der Landkreis Gießen verfügt über ein vielfältiges Angebot an Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft von Kommunen, Kirchengemeinden und anderen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

Eine Übersicht über die verschiedenen Einrichtungen des Jugendamtsbezirks Landkreis Gießen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Städte und Gemeinden im Landkreis zu finden.

Ein schaukelndes Kind, von dem die Fußsohlen im Vordergrund des Bildes sind.

Kindertagespflege

Für viele Eltern mit Kindern unter drei Jahren ist die Kindertagespflege die ideale Betreuungsform. In kleinen Gruppen, bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern, findet sie in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. In besonderen Fällen auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Die Kindertagespflege ermöglicht die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in einer familiären Atmosphäre.

Durch ihre flexiblen Betreuungszeiten kann sie sich den individuellen Bedürfnissen der Familien anpassen. Für die Vermittlung von Tagespflegepersonen ist im Landkreis Gießen das Netzwerk Kindertagespflege zuständig. Dem Netzwerk gehören drei Kindertagespflegebüros an. Vermittelt werden nur Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt überprüft wurden und über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen.

Voraussetzungen zur Qualifikation als Kindertagespflegeperson

Wer im Landkreis Gießen Kinder in der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreuen möchte, muss sich für diese Tätigkeit qualifizieren und benötigt eine Pflegeerlaubnis vom öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt).

In der Regel bietet der Landkreis Gießen in Kooperation mit dem Bildungswerk der Arbeiterwohlfahrt Hessen e.V. einmal jährlich einen Qualifikationskurs zur Kindertagespflege an. Informationen zur Grundqualifizierung können beim zuständigen Kindertagespflegebüro erfragt werden.

Kontakte der Kindertagespflegebüros

Kindertagespflegebüros Zuständigkeit Kontakt
Eltern helfen Eltern e. V. Biebertal, Heuchelheim, Langgöns,
Linden, Pohlheim und Wettenberg
Ansprechpartnerin: Christine Rinn
Telefon: 0641 3012579
E-Mail: c.rinn@ehe-giessen.deChristina Weber
Telefon: 0641 3012579
E-Mail: c.weber@ehe-giessen.deEHE Gießen – Eltern helfen Eltern (ehe-giessen.de)
Oberhessisches Diakoniezentrum
Johann-Friedrich-Stift
Grünberg, Hungen, Laubach und Lich Ansprechpartnerin: Eva Heigl
Telefon: 06405 827160
E-Mail: Kindertagespflege@oberhess-diakonie.deWillkommen – Oberhessisches Diakoniezentrum (oberhess-diakonie.de)
Katholische Familienbildungsstätte Allendorf (Lumda), Buseck, Fernwald,
Lollar, Rabenau, Reiskirchen und Staufenberg
Ansprechpartnerin: Marion Fritz
Telefon: 06408 501153
E-Mail: tagespflege@fbs-buseck.deKatholische Familienbildungsstätte Großen-Buseck (fbs-buseck.de)

Fachberatung

Die pädagogischen Fachberatungen stehen Eltern in Fragen rund um die Kindertagesbetreuung zur Seite. Sie beraten in Beschwerdefällen sowie bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen und des Rechtsanspruches.

Informationen für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen

Die pädagogischen Fachberatungen bieten Fortbildung für die pädagogischen Fachkräfte an. In folgenden Bereichen wird beraten, um die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen weiter auszubauen.

  • pädagogische Arbeit
  • Entwicklung/Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption
  • gesetzliche Vorgaben
  • Gestaltung von Räumlichkeiten
  • bei Konfliktsituationen

Informationen für Träger von Kindertageseinrichtungen

Dem Landkreis Gießen obliegt die Fachberatung und Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen, sowie die Gesamtverantwortung für die Bedarfsplanung und Sicherstellung des Angebots der Kindertagesbetreuung.

Die pädagogischen Fachberatungen für Kindertagesbetreuung bereiten die Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung vor und prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eingehalten werden. Sie beraten Träger von erlaubnispflichtigen Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung.

Kostenübernahme

Kostenübernahme in Kitas

Für die Betreuung von Kindern in Kitas werden Kostenbeiträge von den Kommunen bzw. Trägern erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Landkreis als öffentlicher Träger der Jugendhilfe diese Beiträge ganz oder teilweise übernehmen. Damit die Kosten für Kindergartenbeiträge übernommen werden können, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag beim Landkreis einreichen.

Ob und in welchem Umfang Kindergartenbeiträge vom Landkreis zu übernehmen sind, hängt in erster Linie von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern ab. Deshalb müssen mit dem Antrag Nachweise vorgelegt werden, die über die wirtschaftlichen Verhältnisse Aufschluss geben.

Auf der Grundlage der nachgewiesenen Angaben wird eine Bedarfsberechnung nach gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Auf diese Weise wird die maßgebliche zumutbare Belastung der Eltern ermittelt.

Wenn mit den Kindergartenbeiträgen die zumutbare Belastung für die Eltern überschritten wird, kommt eine Übernahme der Beiträge in Betracht.

Kostenübernahme in der Kindertagespflege

Tagespflegepersonen werden vom Landkreis Gießen bezahlt. Für jedes betreute Kind gewährt der Landkreis eine laufende Geldleistung, die er unmittelbar an die Tagespflegeperson zahlt. Die Höhe der Leistung wird nach der durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit pauschal festgelegt.

Die Eltern bezahlen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege einen anteiligen Kostenbeitrag an den Landkreis, der dann intern verrechnet wird. Dieser Kostenbeitrag beträgt in der Regel 50 Prozent von der gewährten Leistung.

Überschreitet der Kostenbeitrag die zumutbare Belastung der Eltern, so kann er ganz oder teilweise erlassen werden. Ob und in welchem Umfang der Kostenbeitrag erlassen wird, hängt in erster Linie von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern ab. Deshalb müssen die Eltern Nachweise vorlegen, die über die wirtschaftlichen Verhältnisse Aufschluss geben.

Das Team der Kinder- und Jugendhilfe berechnet mithilfe dieser Angaben die maßgebliche zumutbare Belastung der Eltern. Wenn mit den Kostenbeiträgen die zumutbare Belastung für die Eltern überschritten wird, kommt eine Übernahme der Beiträge in Betracht.

Geldscheine, auf denen Geldmünzen, ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber liegen.

Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung

Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung ist dem Landkreis ein wichtiges Anliegen. Sie geht davon aus, dass jedes Kind gleichermaßen einen Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung sowie auf individuelle und soziale Entwicklung hat.

Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung ist die Integrationsmaßnahme in der Kindertageseinrichtung. Weitere Hilfen für Menschen mit Behinderung listet diese Seite auf.

Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung und Träger von Kindertageseinrichtungen können einen Antrag auf Gewährung einer Maßnahmenpauschale für einen Integrationsplatz stellen. Ziel dieser Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern und das Kind in die Gesellschaft zu integrieren.