Brandschutz

Aufgaben des Landkreises

Um den Brandschutz innerhalb der Bevölkerung zu gewährleisten, obliegen dem Landkreis Gießen verschiedene Aufgaben, die im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzrecht festgesetzt sind. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit seinen 18 Städten und Gemeinden; Aufgabe des Landkreises ist es, die Kommunen mit Blick auf den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe einschließlich der Warnung der Bevölkerung zu beraten und zu unterstützen.

Da viele Einsätze die Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren voraussetzen, liegt es in den Händen des Landkreises, eine überörtliche Planung zu erarbeiten und sowohl Alarm- als auch Einsatzpläne für die Gewährung nachbarlicher Hilfeleistungen innerhalb und über das Kreisgebiet hinaus aufzustellen und mit den benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten abzustimmen.

Voraussetzung für das erfolgreiche Bewältigen verschiedenster Einsatzlagen sind gut ausgebildete Einsatzkräfte. Diese werden im besten Fall bereits in den Mini- und Jugendfeuerwehren ausgebildet und an die Arbeit der Brandschützer herangeführt.

Im weiteren Verlauf setzt sich der Landkreis Gießen für  gemeinsame Übungen sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren ein. Zudem obliegt es ihm, die Brandschutzerziehung und -aufklärung zu planen und zu fördern. Die Gefahrenabwehr des Landkreises Gießen nimmt auch Aufgaben des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes wahr.

Verteiler vor Feuerwehrfahrzeug

Wie alle oben genannten Aufgaben stehen auch diese unter der Leitung der Kreisbrandinspektors, der den Kommunen bei technischen Fragen beratend zur Seite steht und die ständige Einsatzbereitschaft der Feuerwehren überprüft.

Der Kreisbrandinspektor handelt in Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit im Namen und Auftrag des Kreisausschusses. Er ist im Rahmen der Aufsicht weisungsbefugt und kann bei Großschadenslagen jederzeit die technische Einsatzleitung übernehmen. In dieser Eigenschaft ist er als Einsatzleiter auch Vorgesetzter der eingesetzten Feuerwehrangehörigen. Im Vertretungsfall können die Kreisbrandmeister diese Aufgaben übernehmen.

Nachwuchsförderung

Sowohl die Jugendfeuerwehren als auch die Kinder- bzw. Minigruppen sind wichtige Bestandteile der Freiwilligen Feuerwehren, schließlich sichern sie den Nachwuchs für die Einsatzabteilungen.

Bereits ab sechs Jahren ist Kindern der Eintritt in eine Kindergruppe möglich. Dort wird ihnen neben Spiel und Spaß das richtige Verhalten in Gefahrensituationen vermittelt.

Mitglieder der Jugendfeuerwehr stehen vor einem Fahrzeug

Mit zehn Jahren geht es in der Jugendfeuerwehr weiter. Die Übungseinheiten umfassen sowohl den Bereich der feuerwehrtechnischen Ausbildung als auch die allgemeine Jugendarbeit und soziale Projekte.

Gemeinsame Unternehmungen außerhalb des Feuerwehrrahmens stehen in vielen Jugendfeuerwehren auf dem Programm. So gibt es zum Beispiel Zeltlager, Kinobesuche oder sportliche Tätigkeiten. Diese fördern den Aufbau eines Zusammengehörigkeitsgefühls innerhalb der Jugendfeuerwehr, das später auf die Gemeinschaft in der Feuerwehr vorbereiten soll. Zudem nehmen viele Jugendfeuerwehren an gesellschaftlichen oder naturnahen Projekten teil.

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres findet in der Regel die Aufnahme in die Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr statt.

Brandschutzerziehung- und aufklärung

Schwerwiegende Unfälle im Umgang mit Feuer und brennbaren Stoffen sind leider keine Seltenheit. Oft sind Kinder davon betroffen und auch der Auslöser solcher Ereignisse. Sie haben nicht gelernt, mit gefährlichen Situationen umzugehen und die Gefahren des Feuers richtig einzuschätzen. Die Brandschutzerziehung setzt an dieser Stelle als gemeinsamer Auftrag von Feuerwehr, Kindergarten und Schule an, schließlich kann eine frühzeitige und kindgerechte Brandschutzerziehung lebensrettend sein.

Ziel der Brandschutzerziehung und -aufklärung ist es, Kindern und Jugendlichen die Brandgefahr und die Wirkung von Feuer und Rauch zu verdeutlichen.

Sie sollen Kenntnisse über geeignete Verhaltensweisen erwerben und die Verhaltensweisen spielerisch einüben können. Auch das richtige Absetzen eines Notrufes kann geübt werden.

Für diese Aufgabe verfügt der Landkreis Gießen über verschiedene Arbeitshilfen. Eine von ihnen ist ein Anhänger, der speziell für die Brandschutzerziehung vor Ort beladen ist. Bei einem Tag der offenen Tür, einem Jubiläum oder anderen Veranstaltungen von Feuerwehr, Kindergärten, Schulen und Vereinen kommt der Anhänger gezielt zum Einsatz.

Ausbildung

Im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist festgelegt, dass die Landkreise gemeinsame Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen gemeindeübergreifend und überörtlich planen und umsetzen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass flächendeckend innerhalb eines Kreises oder in Absprache mit den benachbarten Landkreisen die Einsatzabwicklung nach festgelegten Grundsätzen und Regeln erfolgt.

Gerade die Fortbildung von Feuerwehrführungskräften wird einheitlich auf Kreisebene sichergestellt. Im Landkreis Gießen erfolgt dies einvernehmlich mit dem Kreisfeuerwehrverband Gießen e.V. Dieser bietet neben der Führungskräftefortbildung weitere Seminare und Fortbildungen für die Feuerwehrangehörigen an.

Die Lehrinhalte der Lehrgänge auf Kreisebene richten sich nach den Vorgaben der Hessischen Landesfeuerwehrschule. Die Ausbildungsziele sind so gestaltet, dass sie aufeinander aufbauen. Damit ist gewährleistet, dass die Lehrgänge funktionsgebunden durchgeführt werden. Unnötige Vorgriffe und Wiederholungen sind somit ausgeschlossen.

Für die Kreislehrgänge stehen insgesamt 40 Kreisausbilder:innen zur Verfügung, die von dem zuständigen Kreisbrandmeister in Abstimmung mit dem Lehrgangsbüro für die Lehrgänge und Seminare koordiniert werden.

Feuerwehrmann kniet an Verteiler.

Hessische Feuerwehrleistungsübung

Um ihre erworbenen Kenntnisse zu festigen und zu ergänzen, können Feuerwehrangehörige als Gruppe oder Staffel an der Hessischen Feuerwehrleistungsübung teilnehmen. Hier stehen die fachliche Qualifikation und die Leistung im Umgamg mit den der Feuerwehr zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln im Mittelpunkt.

Die Feuerwehrleistungsübung findet in Hessen auf drei Ebenen statt. Die besten teilnehmenden Mannschaften des Kreisentscheids qualifizieren sich für die Feuerwehrleistungsübung auf Bezirksebene. Die jeweils besten Mannschaften aus den Bezirken qualifizieren sich für die Wettkämpfe auf Landesebene.

Die Leistungsübung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Leistungsteil. Im praktischen Teil werden Übungen für die Gruppe oder Staffel mit einem in der Gemeinde vorhandenen Löschfahrzeug durchgeführt. Der theoretische Teil besteht aus der schriftlichen Beantwortung von 15 Fachfragen aus den verschiedensten feuerwehrtechnischen Teilbereichen.

Der einzelne Angehörige der Gruppe hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, verschiedene Feuerwehrleistungsabzeichen von eisern bis golden zu erwerben.

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz ist das erste Glied der Gefahrenabwehrkette, schließlich sorgt er dafür, dass das Leben, die Gesundheit oder die natürliche Lebensgrundlage in einem Gebäude nicht gefährdet werden. Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es, Brandlasten in einem Gebäude so niedrig wie möglich zu halten, eine Brandausbreitung auf andere Räume, Etagen oder Gebäude zu verhindern, Rettungswege zu sichern und nicht zuletzt eine Brandbekämpfung für den Gefahrenfall vorzubereiten.

Der vorbeugende Brandschutz…

  • erstellt brandschutztechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren sowie Genehmigungen nach Immissionsschutz- und Störfallrecht. Zudem ist er bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden beteiligt.
  • setzt regelmäßige Begehungen in Sonderbauten um, stellt Mängel fest und überwacht deren Beseitigung.
  • berät bei der Aufstellung von Feuerwehrplänen, betrieblichen Brandschutzordnungen, Notfallplänen, Evakuierungsplänen sowie deren Prüfung und Genehmigung.
  • berät bei der Planung von Brandmeldeanlagen, ortsfesten Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und sonstigen sicherheitstechnischen Anlagen.
  • unterstützt bei Märkten, Straßenfesten und anderen Großveranstaltungen.
  • berät die Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen bei der Sicherstellung der Löschwasserversorgung.

Zuwendungen

Der Landkreis Gießen unterstützt seine Städte und Gemeinden bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren und gewährt ihnen entsprechende Zuwendungen.  So sollen die Kommunen bei Beschaffungen, die dem abwehrenden und überörtlichen Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe, dem Katastrophenschutz und dem Schutz der Einsatzkräfte dienen, entlastet werden. Gefördert werden Gegenstände, die gemeindeübergreifend beschafft werden. Schließlich können Sammelbestellungen den Preis erheblich reduzieren.

Feuerwehrfahrzeug in Fahrzeughalle

Einer besonderen Förderung unterliegen die Jugendfeuerwehren und Kinder- bzw. Minigruppen. Auch hier gilt der Grundsatz, dass mehrere Kommunen von der Maßnahme profitieren.

Auch das Land Hessen fördert den Brandschutz der Städte und Gemeinden finanziell. Der Schwerpunkt liegt an dieser Stelle auf Feuerwehrfahrzeugen und dem Bau von Feuerwehrwehrgerätehäusern sowie Feuerwachen.

Aufgabe des Kreises ist es, die entsprechenden Zuwendungsanträge der Kommunen entgegenzunehmen, sie aufzubereiten und eine Prioritätenliste für die Fahrzeuge und Baumaßnahmen aufzustellen. Das Land Hessen gewährt die Zuwendungen nach der Notwendigkeit und den zur Verfügung stehenden Geldern. Der Kreisfeuerwehrverband Gießen e.V. bzw. die Kreisjugendfeuerwehr können individuelle Anschaffungen gemeindeübergreifend anregen und begleiten.