Fördermöglichkeiten

Finanzierung von Eigenheim

Wer ein neues Haus oder eine Eigentumswohnung bauen möchte oder über den Kauf einer Immobilie nachdenkt, muss sich zunächst mit einer möglichst soliden Finanzierung auseinandersetzen. Dazu hat das Land Hessen gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zinsgünstige Darlehen bereitgestellt. Profitieren können alle, die eine Immobilie bauen oder kaufen und diese selbst bewohnen werden. Zudem darf die festgelegte Einkommensgrenze von 27.561 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 46.353 Euro für einen Zweipersonenhaushalt nicht überschritten werden. Für jede weitere zum Haushalt zählende Person erhöht sich die Einkommensgrenze nochmals um 9397 Euro. Die maximale Höhe des Förderdarlehens beträgt 200.000 Euro.

Ansprechpartner für die Finanzierung von Eigenheimen ist die Wohnbauförderungsstelle der Bauaufsicht des Landkreises Gießen.

Behindertengerechter Wohnraum

Der Landkreis Gießen unterstützt Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, wenn sie ihre eigenen vier Wände barrierefrei umbauen müssen und dafür einen Kostenzuschuss beantragen möchten. Dafür hat das Land Hessen in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Fördermittel bereitgestellt, mit denen ein individuell an die Bedürfnisse der behinderten Person zugeschnittener Umbau finanziell unterstützt werden kann. Der Einbau einer festinstallierten Rampe oder eine verbreiterte Tür, aber auch ein barrierefreies Bad oder ein geeigneter Aufzug sind förderfähig. Maximal können Bäder sowie Küchen jeweils mit 5500 Euro und Aufzüge mit 6500 Euro bezuschusst werden. Wer Türen verbreitern oder Bodenschwellen beseitigen möchte, erhält Zuschüsse bis zu 3000 Euro. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 Prozent.

Ansprechpartner für behindertengerechten Wohnraum ist die Wohnbauförderungsstelle der Bauaufsicht des Landkreises Gießen.

Sozialer Wohnungsbau

Der Landkreis Gießen gewährt Zuschüsse, die der Schaffung, dem Erhalt, der Sanierung und der Modernisierung von bezahlbarem Mietwohnraum dienen. Eine Förderung können Bauherren beantragen, die Wohnungen für Menschen mit unzureichendem Einkommen zur Verfügung stellen. Einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro je Wohneinheit können Besitzer:innen erhalten, wenn die Baumaßnahme der Richtlinie des Landkreises Gießen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus entspricht.

Auch das Land Hessen bietet gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) soziale Mietwohnraumförderung. Sowohl der Antrag als auch die Richtlinie werden hier zur Verfügung gestellt.

Ansprechpartner für den Sozialen Wohnungsbau ist die Wohnbauförderungsstelle der Bauaufsicht des Landkreises Gießen.

Klimageld

Um Gas, Heizöl und Fernwärme als wesentliche CO2-Verursacher einzusparen, gibt es im Landkreis Gießen das Klimageld. Wer an seiner Immobilie energetische Sanierungsmaßnahmen durchführt und so mehr Energieeffizienz beim Wohnen schafft, kann dafür eine Förderung erhalten. Wohnungen und Eigenheime mit bis zu drei Wohneinheiten sollen mit Hilfe des Klimageldes weitgehend klimaneutral gestaltet werden.

Ansprechpartner für das Klimageld ist die Wohnbauförderungsstelle der Bauaufsicht des Landkreises Gießen.

Revitalisierung der Ortskerne

Um neuen Wohnraum durch den Umbau historischer Gebäude zu schaffen und gleichzeitig Leerstand in den Ortskernen zu vermeiden, hat der Kreistag die Richtlinie zur Revitalisierung der Ortskerne im Landkreis Gießen beschlossen. Davon profitieren können alle, die ein denkmalgeschütztes oder aus städtebaulichen Gründen erhaltenswertes Gebäude sanieren möchten. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mindestens 25.000 Euro betragen, um eine Unterstützung von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zu erhalten. Die Obergrenze liegt bei 75.000 Euro.

Ansprechpartner für die Revitalisierung der Ortskerne ist die Wohnbauförderungsstelle der Bauaufsicht des Landkreises Gießen.

Denkmalschutz

Der Landkreis Gießen gewährt Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde genehmigt und empfohlen werden. Dies kann ein Ausgleich für Mehrkostenaufwand sein, der zum Beispiel durch den Einbau von Gauben statt Dachfenstern oder eine Biberschwanzdeckung statt moderner Dachziegel entsteht. Auch Gutachten und Aufmaße oder der Rückbau von früheren baulichen Fehlern können gefördert werden.