Abteilung Ländlicher Raum

Entwicklung der Region

Die Abteilung für den ländlichen Raum arbeitet landkreisübergreifend für den Landkreis Gießen und den Lahn-Dill-Kreis. Themenfelder sind Landwirtschaft, Landschaftspflege und Regionalentwicklung. Angesiedelt ist das Team zur Stärkung der Region beim Land-Dill-Kreis. Auf deren Internetseite stehen Erläuterungen und Angebote bereit.

Die Abteilung kümmert sich ebenso um Landpachtverträge wie um landwirtschaftliche Stellungnahmen oder Förderprogramme für die Landwirtschaft.

Auch bei Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der Agrarförderung helfen die Fachleute für Landschaftspflege weiter.

Die Region wird gemacht durch die Menschen, die in ihr leben. Deswegen ist die Dorfentwicklung eine wichtige Aufgabe zum Erhalt der Lebensqualität im ländlichen Raum. Wenn Zukunft im Landkreis Gießen gemeinsam gestaltet werden soll, kann die Abteilung für den ländlichen Raum weiterhelfen.

Region GießenerLand e.V.

“Liebenswert. Lebenswert. Lebendig.” So lautet das Motto der LEADER – Region GießenerLand e.V. Aufgabe des Vereins ist es, den Landkreis Gießen gemeinsam mit den Menschen, die die Region ausmachen, weiterzuentwickeln. Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement hervorgehen und umgesetzt werden, stehen deswegen im Fokus. Wer gute Ideen für das Miteinander im GießenerLand hat, findet hier Beratung für die Umsetzung – von der Konzeptidee bis zur Antragstellung. Grundstein der Arbeit ist das europäische Förderprogramm LEADER.

Logo vom GießenerLand

Verkauf und Schenkung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken

Wer land- und forstwirtschaftliche Grundstücke verkaufen möchte, sollte sich zuvor beraten lassen, weil dabei einige Gesetze zu beachten sind. Dies betrifft neben dem Verkauf auch Tausch, Schenkung und Übertragung.

Das Grundstückverkehrsgesetz schreibt vor, dass notarielle Verträge über land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen grundsätzlich genehmigt werden müssen, sofern sie größer als 0,2499 Hektar sind. Für Flächen ab einer Größe von 0,5 Hektar besteht sogar ein siedlungsbehördliches Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz.

Die zuständige Genehmigungsbehörde für den Landkreis Gießen ist der Lahn-Dill-Kreis, Abteilung für den ländlichen Raum.