Kalender, App und Abfall-ABC
Abfuhrkalender
Der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft gibt jährlich einen Abfuhrkalender heraus, in dem auch wichtige Adressen und Öffnungszeiten zu finden sind. Dieser Kalender wird immer Ende des Jahres durch die Städte und Gemeinden verteilt. Falls weitere Exemplare benötigt werden, halten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen diese bereit. Auch über die Abfall-App des Landkreises Gießen können die Abfuhrtermine angezeigt werden.
Abfall-App
Die Abfall-App des Landkreises Gießen zeigt alle relevanten Abfuhrtermine auf einen Blick, ermöglicht die Anmeldung von Sperrmüll sowie die Nutzung des Verschenkmarkts. Auch Fragen zur Abfallentsorgung können hier geklärt werden.
Die „Abfall-App Landkreis Gießen“ ist in App Stores zu finden und kann dort heruntergeladen werden. Um einen Eindruck von den angebotenen Funktionen zu erhalten, kann auch der folende QR-Code gescannt oder der verlinkte Button verwendet werden.
Abfall-ABC
A
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a. Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Wie vermeiden? Mechanische Bearbeitung durch Nassstrahl-Hochdruckreinigung, Sandstrahl, Heißluftpistole oder Schleifgeräte. Falls doch benötigt, dann nur die gebrauchte Menge einkaufen! Daneben gibt es Spezialwerkstätten zum Ablaugen (nähere Informationen bei der Abfallwirtschaft).
Schadstoffmobil
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a. Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Wie vermeiden? Versehen Sie die Abflüsse mit kleinen handelsüblichen Abflusssieben. Saugglocke oder Rohrspirale beseitigen Verstopfungen im Abfluss. Ablagerungen können durch Abschrauben des Siphons bereinigt werden.
Das gleichzeitige Verwenden von Abfluss- und Sanitärreinigern kann zu tödlichen Verätzungen der Lunge führen!
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a. Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Gemeint ist: Aceton aller Art, Lösemittel z.B. als Fleck- oder Nagellackentferner – Restmengen im Gefäß.
Wie vermeiden? Oft lässt sich die Verwendung von Aceton durch mechanische Reinigung und Bearbeitung verhindern.
Aceton ist feuergefährlich und bei Verdunstung explosiv – Vorsicht beim Umgang!
Restmüll
Leerungsrhythmus 2- oder 4-wöchig
Für weiteres Volumen können Sie bei Ihrer Stadt‐ oder Gemeindeverwaltung einen speziellen Restmüllsack (60 Liter) zum Preis von 3,50 € beziehen. Der Betrag wird erhoben, um die zusätzlich anfallende Abfallgebühr zu decken. Die Abfuhr erfolgt mit der Leerung der Restmülltonne.
Schadstoffmobil
Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a. Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Wie vermeiden?: Achten Sie beim Kauf von Acrylfarben auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ – sie sind wasserlöslich und schadstoffreduziert! Kaufen Sie bei Farben und Lacken stets nur die benötigte Menge ein! Reste trocknen mit der Zeit ein oder werden unbrauchbar. Allergiker oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr sollten die Verwendung die Farben auf deren Inhaltsstoffe prüfen.
Acrylfarben sind meist wasserlöslich und mit Wasser verdünnbar. Bitte aber nicht Farbreste oder das Spülwasser von Pinseln und Rollen in die Toilette schütten, sondern an einem sicheren Ort eintrocknen lassen.
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a. Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Eer Batterien verkauft, ist zu deren kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Fahrradakkus, Scooterakkus bitte beim Handel zurückgeben!
Wohin? Grüne Batteriesammelbox im Handel; auch beim Schadstoffmobil und im Abfallwirtschaftszentrum werden Akkus bis 500g zurückgenommen.
Mit abgeklebten Polen sind die Akkus nicht mehr brandgefährlich. Aufgeblähte Akkus in Sand oder anderes nichtleitendes Material legen und beim Abfallwirtschaftszentrum abgeben.
Wer Batterien verkauft, ist zu deren kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Fahrradakkus bitte beim Handel zurückgeben!
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
Schadstoffmobil
Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Restmüll
Leerungsrhythmus 2- oder 4-wöchig
Für weiteres Volumen können Sie bei Ihrer Stadt‐ oder Gemeindeverwaltung einen speziellen Restmüllsack (60 Liter) zum Preis von 3,50 € beziehen. Der Betrag wird erhoben, um die zusätzlich anfallende Abfallgebühr zu decken. Die Abfuhr erfolgt mit der Leerung der Restmülltonne.
Größere Mengen aus dem Büro‐ und Verwaltungsbereich werden durch private Aktenvernichtungsbetriebe entsorgt. Viele Entsorger nehmen die Ordner komplett mit Inhalt zur Entsorgung mit.
Wie vermeiden: Nutzen Sie die Ordner nach dem Aussortieren ihres Inhaltes weiter! Verwerter für leere Aktenordner bei der Abfallwirtschaft erfragen. Immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeiten der digitalen Archivierung und nutzen Aktenordner
nur noch für das laufende Geschäft.
Leerungsrhythmus 4‐wöchentlich
Sollte das Volumen mal nicht ausreichen, können Sie Mehrmengenm an den örtlichen Wertstoffhöfen oder beim Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) anliefern. Bei regelmäßigen Mehrmengen lohnt sich möglicherweise die Bestellung weiterer Altpapiertonnen.
Restmüll, je nach dem, welches Medium gefiltert wird evtl. auch Schadstoff. Im Zweifel die Abfallberatung des Landkreises fragen: Telefon: 0641 9390‐1995 bis -1999
Restmüll
Leerungsrhythmus 2- oder 4-wöchig
Für weiteres Volumen können Sie bei Ihrer Stadt‐ oder Gemeindeverwaltung einen speziellen Restmüllsack (60 Liter) zum Preis von 3,50 € beziehen. Der Betrag wird erhoben, um die zusätzlich anfallende Abfallgebühr zu decken. Die Abfuhr erfolgt mit der Leerung der Restmülltonne.
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a. Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Gemeint ist: Behälterglas, das in Form von Flaschen und Schraubgläsern als Verpackung gedient hat. Bitte auf keinen Fall Verpackungen und Gegenstände aus Keramik, Steingut und Porzellan in die Altglassammlung, sondern zum Restmüll geben. Gleiches gilt für Glühbirnen!
Glasverpackungen mit Resten von Schadstoffen (z.B. Säuren und Laugen) gehören in die Schadstoffsammlung. Gleiches gilt für Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Zu weiteren Glassorten siehe auch das Stichwort „Altglas (Flachglas)“!
Altglas; Nur leere Flaschen und Gläser nach den Farben weiß, grün und braun bitte getrennt in die Altglascontainer, andere Farben zum Grünglas geben. Bitte die Einwurfzeiten beachten und kein Leergut neben eventuell überfüllte Container stellen!
Wie vermeiden? Mehrwegflaschen verringern deutlich die Menge des Altglases. Schraubgläser lassen sich für viele Zwecke wieder verwenden!
Da es sich beim Einweg‐Behälterglas um Verpackungen handelt, ist die Altglassammlung Aufgabe der dualen Systeme! Mit dem Kauf des Produkts haben Sie bereits Einsammlung, Transport, Sortierung und Verwertung der Verpackungen bezahlt. Medikamentenfläschchen
mit Inhalt bitte zu Sammlung von Arzneimittelresten.
Holz aus dem Außenbereich kann nur im Abfallwirtschaftszentrum oder einem passenden Verwerter (Containerdienst) entsorgt werden. Trennen Sie bei Bauvorhaben sorgfältig das Altholz von anderem. So kann es verwertet werden und Sie sparen Geld!
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
Holz aus dem Innenbereich kann beim Sperrmüll angemeldet werden, beim Abfallwirtschaftszentrum abgegeben werden, zu den Wertstoffhöfen in den Kommunen gebracht werden oder bei einem passenden Verwerter (Containerdienst) entsorgt werden.
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
Anmeldung beim Sperrmüll 0641 26559888
Hierzu zählen neben Kleidung im engeren Sinne auch weitere verwendbare Heimtextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher u.a.). Im weiteren Sinne zählen auch Schuhe dazu – hier ist aber auf die Einzelregelungen bei Annahmestellen und Containern zu achten.
Tragfähig bedeutet, dass die entsprechenden Gegenstände ohne besondere Reinigung oder Ausbesserung weiter verwendet werden können. Geringe Gebrauchsspuren sind kein Problem.
Trag‐ und gebrauchsfähige Textilien: Abgabe bei gemeinnützigen Einrichtungen wie z.B. DRK Gießen, „KAUFHAUS“ Gießen e.V., sowie Kirchen sowie anderen gemeinnützigen Sammlungen. Diese werden häufig auch als Haussammlungen (mit im Briefkasten eingeworfenen Kunststoffsäcken) durchgeführt und an der Straße abgeholt. Daneben besteht ein flächendeckendes System an Altkleidercontainern.
Bitte verpacken Sie Altkleider vor dem Einwurf in die Container in Kunststofftüten oder alte Tragetaschen und bündeln Sie Schuhe paarweise.
Neuwertige Kleidung: Verkauf bei Basaren, Börsen, über Kleinanzeige oder Internet. Auch Abgabe bei gemeinnützigen Einrichtungen sowie Kirchen und anderen caritativen Sammlungen.
Verschlissene Kleidung bitte über den Restmüll entsorgen.
Wie vermeiden? Der Kauf qualitativ hochwertiger, langlebiger und reparierbarer Kleidung verringert auch die Menge der Altkleidung.
Tragfähig bedeutet, dass die entsprechenden Gegenstände ohne besondere Reinigung oder Ausbesserung weiter verwendet werden können. Geringe Gebrauchsspuren sind kein Problem.
Trag‐ und gebrauchsfähige Textilien: Abgabe bei gemeinnützigen Einrichtungen wie z.B. DRK Gießen, „KAUFHAUS“ Gießen e.V., sowie Kirchen sowie anderen gemeinnützigen Sammlungen. Diese werden häufig auch als Haussammlungen (mit im Briefkasten eingeworfenen Kunststoffsäcken) durchgeführt und an der Straße abgeholt. Daneben besteht ein flächendeckendes System an Altkleidercontainern.
Bitte verpacken Sie Altkleider vor dem Einwurf in die Container in Kunststofftüten oder alte Tragetaschen und bündeln Sie Schuhe paarweise!
Neuwertige Kleidung: Verkauf bei Basaren, Börsen, über Kleinanzeige oder Internet. Auch Abgabe bei gemeinnützigen Einrichtungen sowie Kirchen und anderen caritativen Sammlungen.
Verschlissene Kleidung bitte über den Restmüll entsorgen
Wie vermeiden? Der Kauf qualitativ hochwertiger, langlebiger und reparierbarer Kleidung verringert auch die Menge der Altkleidung.
Altmetall kann an den örtlichen Wertstoffhöfen oder dem Abfallwirtschaftszentrum in Gießen abgegeben werden.
Als weitere Möglichkeit kann es einem Schrotthändler mitgegeben werden.
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a. Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Rückgabe im Fachhandel wenn möglich, die gekaufte Menge kann mit Kaufbeleg im Handel zurückgegeben werden.
Schadstoffmobil
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a. Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Leerungsrhythmus 4‐wöchentlich
Sollte das Volumen mal nicht ausreichen, können Sie Mehrmengenm an den örtlichen Wertstoffhöfen oder beim Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) anliefern. Bei regelmäßigen Mehrmengen lohnt sich möglicherweise die Bestellung weiterer Altpapiertonnen.
Größere Mengen aus Privathaushalten: Kostenlose Annahme beim Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) und den Wertstoffsammelstellen in den Gemeinden. Größere Altpapiermengen aus Büros, Einzelhandel und Gewerbe werden durch gewerbliche Entsorger eingesammelt. Information dazu bei der Abfallberatung!
Wie vermeiden? Machen Sie den Verzicht auf Werbung auf Ihrem Briefkasten deutlich (Aufkleber). Seien Sie wählerisch beim Kopieren. Nutzen Sie einseitig bedrucktes Papier auf der Rückseite für Notizen und gebrauchte Versandtaschen durch Überkleben des Adressfeldes erneut.
Und ganz wichtig: Bitte bevorzugen Sie beim Papierkauf Recyclingpapier!
Deutschland verbraucht so viel Papier pro Person, wie in den Kontinenten Afrika und Südamerika zusammen verbraucht wird: fast 250 Kilogramm pro Jahr und Kopf! Für die Herstellung von Recyclingpapier hat sich die Sammlung von Altpapier in der blauen Tonne gut bewährt. Dennoch ist der Verbrauch an Frischfaserpapier, das mit Holz aus der ganzen Welt hergestellt wird, seit Jahren zu hoch. Sie können aktiv werden und die Abholzung von Wäldern verhindern, indem Sie so viel Produkte wie möglich aus Recyclingpapier nutzen.
Insbesondere trifft dies auf Drucker‐ und Hygienepapiere zu. Um sicher zu gehen, dass Recyclingpapier verwendet worden ist, schauen Sie ob das Logo des Blauen Engels zu erkennen ist oder ein Aufdruck zu finden ist: Aus 100 % Recyclingpapier hergestellt.
Leerungsrhythmus 4‐wöchentlich
Sollte das Volumen mal nicht ausreichen, können Sie Mehrmengenm an den örtlichen Wertstoffhöfen oder beim Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) anliefern. Bei regelmäßigen Mehrmengen lohnt sich möglicherweise die Bestellung weiterer Altpapiertonnen.
Für Aluminium als Verpackungen wählen Sie bitte den Eintrag Aluminium (als Verpackung).
Wohin?: AWZ, Wertstoffhöfe, private Schrotthändler
Wie vermeiden?: Anders als im Verpackungsbereich ist der Einsatz von Aluminium in den oben beschriebenen Anwendungsbereichen nicht grundsätzlich abzulehnen. Im Hochbau stellt sich jedoch die Frage nach der Alternative Holz und ggf. Kunststoff im Fenster‐ und
Türenbau. Da Altaluminium ein wertvoller Rohstoff ist, ist jedes Gramm nützlich für das Recycling.
Altmetall kann an den örtlichen Wertstoffhöfen oder dem Abfallwirtschaftszentrum in Gießen abgegeben werden.
Als weitere Möglichkeit kann es einem Schrotthändler mitgegeben werden.
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
Verpackungen: Die Entsorgung von Leichtverpackungen ist Aufgabe der dualen Systeme in Deutschland. Mit dem Kauf des Produkts haben Sie bereits Einsammlung, Transport, Sortierung und Verwertung der Verpackungen bezahlt.
Gemeint ist: Aluminium, das in Form von Dosen, Folien, Deckeln, Verschlüssen, Schalen (z.B. Tiefkühlkost) als Verkaufsverpackung eingesetzt wurde. Es zählen zu dieser Gruppe auch Verbundstoffe aus Aluminium und Kunststoff (z.B. Tetra‐Packs, Chipstüten und Vakuumverpackungen).
Für Altaluminium als Abfall (z.B. Fensterrahmen) wählen Sie bitte den Eintrag Aluminium (als sonstiger Abfall).
Bei Getränkedosen auf Pfand achten, beim Pfandsymbol zurück zum Handel.
Wie vermeiden?: Angesichts der hohen Umweltbelastung, die mit der Erstproduktion von Aluminium einhergeht, sollten Alternativen genutzt werden. Es gibt praktisch keinen Einsatzzweck von Aluverpackungen, der nicht auch durch ein weniger belastendes Material erreicht werden könnte! Also Produkte mit alternativer Verpackung wählen, die ohne Aluminium auskommen. Die Einsammlung von Leichtverpackungen aus Aluminium bzw. Aluverbund ist Aufgabe der „Dualen Systeme in Deutschland. Mit dem Kauf des Produkts haben Sie bereits Einsammlung, Transport, Sortierung und Verwertung der Verpackungen bezahlt.
Damit das Alu recycelt werden kann, trennen Sie bitte immer den Aludeckel von dem Kunststoffbecher (z.B. bei Joghurtbechern). Die Sortieranlagen erkennen sonst nicht das Aluminium und es wird dann als Restmüll aussortiert.
Leerungsrhythmus 14‐tägig
Zusätzlich zur Bioabfuhr wird 2x im Jahr eine Sammlung für die Gartenabfälle durchgeführt. Außerdem können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusätzliche Bioabfallsäcke beziehen. Diese haben ein Fassungsvermögen von 120 l und kosten 3,50 €, damit ist die zusätzlich anfallende Abfallgebühr gleich bezahlt. Einfach mit Bioabfall befüllen und bei der nächsten Leerung dazu stellen.
Wie vermeiden?: Verwertung im Garten durch das Anlegen oder Nutzen des eigenen Kompostes. Mit altem Astschnitt kann auch eine Benjeshecke angelegt werden.
Größere Mengen können auch im Abfallwirtschaftszentum (AWZ) und bei der Kompostierungsanlage in der Rabenau angeliefert werden.
Prüfen Sie, ob Sie den Gegenstand verschenken können. Als Möglichkeiten haben Sie:
- Das Verschenkregal im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum),
- den Internetverschenkmarkt „kost‘ nix“ www.lkgi.de oder in der App
- Tauschbörsen und andere Angebote, die ebenfalls im Internet zu finden sind.
Wenn es nicht zu verschenken oder verkaufen ist, als Wertstoff Glas zum
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
Bitte nicht über die Toilette entsorgen, da nur die Verbrennung rückstandsfrei arbeitet.
Schadstoffmobil
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a. Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Hier handelt es sich um Abfälle, die eine spezielle Entsorgung haben. Fragen Sie bei der Abfallberatung des Landkreises nach. Telefon: 0641 9390‐1995 bis -1999. Beratung zur Entsorgung sowie Adressen von Entsorgern erhalten Sie bei der Abfallberatung.
Bei unbehandelten Asbeststäuben, Spritzasbest sowie Isoliermaterial mit freiem Asbest rufen Sie bei der Abfallberatung an. Wir helfen mit Adressen von Entsorgern. Die Entsorgung von Asbetsabfällen erfolgt in zwei Kategorien, leicht gebundenes und fest gebundenes Asbest. Asbestprodukte werden je nach ihrer Dichte in diese Kategorien unterteilt. Die Fasern von fest (zement‐) gebundenem Asbest werden durch mechanische Einwirkung wie Sägen, Bohren oder Zerschlagen freigesetzt. Typische Produkte sind: Dach‐ und Fassadenplatten (“Eternit”), Rohre und Lüftungskanäle, Formstücke wie Blumenkästen, sowie mit Zement verfestigte Asbestabfälle.
Bei schwach gebundenen Asbestprodukten werden die Fasern viel leichter freigesetzt, an Bruch und Schnittkanten sind deutlich abstehende Faserbüschel erkennbar. Typische Produkte sind: Spritzputz, Schnüre, Isolier‐ oder Dämmmatten, Brandschutzplatten und ‐klappen, Dichtringe, Hitzeschutzkleidung, Filter, Kabelabschottungen
Nicht eindeutig zu zuordnete Produkte, müssen von einem geeigneten Sachverständigen geprüft und entsprechend eingeordnet werden. Asbest ist ein Schadstoff und gefährlich bei unsachgemäßer Handhabe. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Umgang mit Asbest: Für die Entsorgung gibt es Vorschriften (z. B. TRGS 519). Bereits bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten.
Asbesthaltiges darf weder verkauft noch verschenkt werden. Nur Firmen mit entsprechendem Sachkundelehrgang dürfen mit asbesthaltigen Produkten umgehen!
Nachspeicheröfen werden unbeschädigt als Elektrogerät angenommen, dazu das Gerät staubdicht verpacken.
Die Verarbeitung von Asbest ist mittlerweile verboten. Bei der Be‐ und Verarbeitung oder Verwitterung können feinste, für das menschliche Auge nicht sichtbare Fasern entstehen. Werden diese eingeatmet und dringen in die Lunge, das Brust‐, Rippen und Bauchfell ein, können sie Asbestose, Lungenkrebs, Bauchfelltumore hervorrufen. Vom Einatmen bis zum Ausbruch der Krankheiten können über 10 Jahre vergehen. Gefahr besteht in der Nähe von Spritz‐ oder Weichasbestprodukten und bei der mechanischen Verletzung von Hartasbestprodukten durch Bearbeiten.
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
Gleiches gilt für Asche aus dem Holzkohlegrill.
Asche hat unter Umständen eine natürliche Schadstoffbelastung (Bodenbedingt) und ist deshalb für die Kompostierung ausgeschlossen und muss als Restmüll entsorgt werden.
Bei gutem Ausbrand entsteht weniger Asche, dies zeigt dann auch eine geringere Abluftbelastung an.
Zum Thema Holz‐ und Brennstoffqualität gibt Ihnen Ihr Schornsteinfegermeister Informationen.
Restmüll
Leerungsrhythmus 2- oder 4-wöchig
Für weiteres Volumen können Sie bei Ihrer Stadt‐ oder Gemeindeverwaltung einen speziellen Restmüllsack (60 Liter) zum Preis von 3,50 € beziehen. Der Betrag wird erhoben, um die zusätzlich anfallende Abfallgebühr zu decken. Die Abfuhr erfolgt mit der Leerung der Restmülltonne.
Maßnahme an die Abfallberatung!
Hier handelt es sich um Abfälle, die eine spezielle Entsorgung haben. Fragen Sie bei der Abfallberatung des Landkreises nach. Telefon: 0641 9390‐1995 bis -1999
Leerungsrhythmus 14‐tägig
Zusätzlich zur Bioabfuhr wird 2x im Jahr eine Sammlung für die Gartenabfälle durchgeführt. Außerdem können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusätzliche Bioabfallsäcke beziehen. Diese haben ein Fassungsvermögen von 120 l und kosten 3,50 €, damit ist die zusätzlich anfallende Abfallgebühr gleich bezahlt. Einfach mit Bioabfall befüllen und bei der nächsten Leerung dazu stellen.
Wie vermeiden?: Verwertung im Garten durch das Anlegen oder Nutzen des eigenen Kompostes. Mit altem Astschnitt kann auch eine Benjeshecke angelegt werden.
Größere Mengen können auch im Abfallwirtschaftszentum (AWZ) und bei der Kompostierungsanlage in der Rabenau angeliefert werden.
Kleinmengen: nach Zerkleinerung auf dem eigenen Grundstück kompostieren oder in die Biotonne (bis zu einem Durchmesser von 10 cm). In haushaltsüblicher Menge: zur Abfuhr von Gartenabfällen (2x jährlich) bereitstellen (gebündelt max. Durchmesser der Äste 10 cm und max. Länge 1m).
Größere Mengen beim Kompostwerk Rabenau‐Geilshausen, Zum Noll 50 bringen oder auch zum Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220 in Gießen.
Für Stammholz und stärkere Äste und Zweige finden sich fast immer Interessenten in der Nachbarschaft, die das Holz nach entsprechender Lagerung als Brennstoff verwenden können.
Baum‐ und Strauchschnitt kann gehäckselt werden und dann als Mulchmaterial eingesetzt werden. Hächselgut kann ebefalls dem Komposthaufen oder der Biotonne zugegeben werden, es ist gut zur Auflockerung (verhindert Gärung, Geruch und beschleunigt Abbau).
Wie vermeiden?: Kompostierung im eigenen Garten gilt als Abfallvermeidung, weil die Bioabfälle nicht in den Kreislauf der Abfallwirtschaft hinein gelangen.
oder anerkannte Altauto‐Verwertungsbetriebe ausstellen. Wer dies unterlässt und sein Fahrzeug illegal abstellt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Allein bei der Produktion eines Mittelklassefahrzeugs fallen ca. 18 t Abfälle an. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Sie für Ihre Bedürfnisse ein eigenes Auto benötigen. Neben dem Öffentlichen Personennahverkehr bieten sich das Carsharing (Stattauto), Mietwagen oder Mitfahrzentralen oft als preiswertere Alternative an. Für kürzere Strecken kann sich auch ein Elektroauto oder Fahrrad lohnen.
Hier handelt es sich um Abfälle, die eine spezielle Entsorgung haben. Fragen Sie bei der Abfallberatung des Landkreises nach. Telefon: 0641 9390‐1995 bis -1999
Rücknahme im Handel beim Kauf einer neuen Batterie, beim Schadstoffmobil und dem Abfallwirtschaftszentrum
Starterbatterien aus Kraftfahrzeugen unterliegen der Batterieverordnung. Für diese Art der Batterien gibt es besondere Regelungen. Beim Kauf einer neuen Batterie wird entweder ein Pfand erhoben oder es erfolgt ein Austausch mit der Altbatterie. Wer Batterien verwendet,
ist zur Rückgabe nach dem Gebrauch verpflichtet. Wer Batterien verkauft, ist zu deren Rücknahme verpflichtet.
Batterien enthalten Schwefelsäure als Elektrolyt und Blei/ Bleidioxid als Elektrodenmaterial. Blei ist giftig und Schwefelsäure ist ätzend. Bei sachgemäßem Recycling können das Blei und die Säure wiederverwertet werden.
Dieser Abfall kann im Abfallwirtschaftszentrum oder bei entsprechenden Händlern zurück‐ oder abgegeben werden.
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
Schadstoffmobil
Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Verschenken
Prüfen Sie, ob Sie den Gegenstand verschenken können. Als Möglichkeiten haben Sie:
- Das Verschenkregal im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum),
- den Internetverschenkmarkt „kost‘ nix“ www.lkgi.de oder in der App
- Tauschbörsen und andere Angebote, die ebenfalls im Internet zu finden sind.
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
private Schrottsammler
Wie vermeiden?: Bedarfsgerechter Einkauf sorgt dafür, dass die Pflegemittel vor dem möglichen Eintrocknen aufgebraucht sind.
Schadstoffmobil
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a. Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich – nicht einfach abstellen!
- Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
- Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
- 2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Restentleerte Verpackungen können in die Gelbe Tonne
Verpackungen: Die Entsorgung von Leichtverpackungen ist Aufgabe der dualen Systeme in Deutschland. Mit dem Kauf des Produkts haben Sie bereits Einsammlung, Transport, Sortierung und Verwertung der Verpackungen bezahlt.
‐ kostenpflichtige Abgabe am Abfallwirtschaftszentrum
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.
Sollte es sich um schadstoffhaltige Teile (z.B. Stoßdämpfer) handeln, ist besondere Sorgfalt geboten. Auf keinen Fall dürfen bestimmte Betriebsflüssigkeiten in die Umwelt, den Boden und in die Kanalisation gelangen.
Hier handelt es sich um Abfälle, die eine spezielle Entsorgung haben. Fragen Sie bei der Abfallberatung des Landkreises nach. Telefon: 0641 9390‐1995 bis -1999