Kinder und Jugendliche
Einschulungsuntersuchungen
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst organisiert die Einschulungsuntersuchungen für die Schulen des Landkreises und der Stadt Gießen. Eltern oder Sorgeberechtigte werden dazu mit ihren Kindern schriftlich zur Untersuchung ins Gesundheitsamt eingeladen.
Wenn die Eltern den Termin nicht wahrnehmen können, müssen sie mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst einen neuen Termin vereinbaren.
Sie sollten den ausgefüllten Einladungsbogen, das Vorsorgeheft und den Impfausweis des Kindes zur Untersuchung mitbringen.
Untersucht wird die körperliche, geistige, psycho- und sozialemotionale Entwicklung der Kinder. Die Untersuchungsergebnisse werden den Schulleitungen mitgeteilt. Die Eltern werden zu notwendigen Fördermaßnahmen beraten.
Untersuchungen von Seiteneinsteigenden
Seiteneinsteigende sind Schulkinder aus dem Ausland, die erstmalig in einer deutschen Schule aufgenommen wurden. Sie werden dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst von den Schulen des Landkreises und der Stadt Gießen gemeldet.
Eltern oder Sorgeberechtigte werden mit ihren Kindern schriftlich zur Untersuchung ins Gesundheitsamt eingeladen. Ein Dolmetscher wird bestellt. Wenn die Eltern den Termin nicht wahrnehmen können, müssen sie mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst einen neuen Termin vereinbaren.
Mitzubringen sind der ausgefüllte Einladungsbogen, das Vorsorgeheft und der Impfausweis des Kindes.
Untersucht wird die körperliche, geistige, psycho- und sozialemotionale Entwicklung der Kinder. Die Untersuchungsergebnisse werden den Schulleitungen mitgeteilt. Die Eltern werden zu notwendigen Fördermaßnahmen beraten.
Befreiung vom Schulsportunterricht
Bei länger dauernden Erkrankungen können Schüler:innen ganz oder zeitweilig vom Sportunterricht befreit werden.
Bei einer Dauer von bis zu einem Monat genügt ein ärztliches Attest. Muss die Befreiung länger dauern, ist ein amtsärztliches Attest notwendig, das nach einer entsprechenden Untersuchung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ausgestellt wird. Es kostet 40 Euro.
Begutachtungen zur Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe soll helfen, Menschen mit (drohenden) Behinderungen besser an der Gesellschaft teilnehmen zu lassen.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst untersucht nur Vorschulkinder und Schulkinder.
Benötigen diese Eingliederungshilfen, müssen ihre Eltern einen Antrag beim Jugendamt stellen. Dieses beauftragt dann den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, die Kinder zu untersuchen und ein Gutachten dazu zu schreiben.
Untersucht werden Gesundheitszustand und Entwicklungsstand, Art und Grad der Behinderung.
Es wird festgestellt, welche Hilfen und Behandlungen nötig sind, damit diese Kinder in KiTa und Schule teilnehmen können.
Schutzimpfungen
Fast alle Eltern in Deutschland entscheiden sich heutzutage dafür, ihr Kind impfen zu lassen. Wenn sich Eltern dennoch nicht sicher sind, ob sie ihr Kind impfen lassen sollten, können sich beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst über Vorteile und mögliche Risiken beraten lassen.
Das Team gibt Eltern eine Einschätzung zu den jeweiligen Erkrankungen und schildert, welche Nebenwirkungen von Impfungen ausgehen könnten.
Sprachscreening KISS
KiSS ist ein Projekt des Hessischen Sozialministeriums, bei dem pädagogische Fachkräfte im Kindergarten die sprachlichen Fähigkeiten von Vierjährigen erfassen.
Ziel ist es, bei Sprachproblemen frühzeitig zu unterstützen, weil Sprache der Schlüssel zu späterem schulischen und beruflichen Erfolg ist.
Der Landkreis Gießen beschäftigt Sprachexpert:innen, die Kinder näher untersuchen, bei denen im Screening Auffälligkeiten bei den sprachlichen Fähigkeiten festgestellt wurden. Wenn festgestellt wird, dass das Kind Unterstützung braucht, informieren sie die Eltern und beraten das jeweilige Kita-Personal.
Ob eine Kindertagesstätte am KiSS-Programm teilnimmt, hängt von der jeweiligen Einrichtung ab.