Lebensmittelbelehrung
Wer beruflich Lebensmittel herstellt, behandelt oder verkauft, braucht eine Lebensmittelbelehrung durch das Gesundheitsamt. Ausgenommen davon ist examiniertes Krankenpflegepersonal.
Die etwa einstündige Belehrung ist lebenslang gültig, wenn in den folgenden drei Monaten erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufgenommen wird. An der Belehrung können nur Personen teilnehmen, die in Stadt oder Landkreis Gießen leben.
Bei Gruppen über 20 Personen kann die Belehrung auch vor Ort, beispielsweise im Betrieb, stattfinden. Wer für die Belehrung eine dolmetschende Fachkraft braucht, muss diese selbst mitbringen. Die Belehrung kostet 29 Euro.