Lebensmittelbelehrung
Wer beruflich Lebensmittel herstellt, behandelt oder verkauft, braucht eine Lebensmittelbelehrung durch das Gesundheitsamt. Ausgenommen davon ist examiniertes Krankenpflegepersonal.
Die Belehrung findet nur in deutscher Sprache statt. Wer keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat, muss eine Begleitung mitbringen, die übersetzen kann, ansonsten kann keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Die Belehrung kostet 29 Euro.
Die etwa einstündige Belehrung ist lebenslang gültig, wenn in den folgenden drei Monaten erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufgenommen wird. An der Belehrung können nur Personen teilnehmen, die in Stadt oder Landkreis Gießen leben.
Bei Gruppen über 20 Personen kann die Belehrung auch vor Ort, beispielsweise im Betrieb, stattfinden.
Wer teilnehmen möchte, muss sich online anmelden. Termine können höchstens innerhalb der nächsten sechs Wochen gebucht werden. Neue Termine werden stufenweise freigeschaltet.
