Rettungsdienst

Schnelle Rettung im Notfall

Bei akuten und lebensbedrohlichen Notfällen leistet der Rettungsdienst schnelle Hilfe. Rund um die Uhr sind die insgesamt 14 Rettungswachen und drei Notarztstandorte mit fachkundigem Personal besetzt, das im Falle eines Notrufes möglichst innerhalb von zehn Minuten vor Ort ist. Über dieses System wird für die rund 260.000 Menschen in Stadt und Landkreis Gießen qualifizierte Hilfe sichergestellt.

Der Rettungsdienst ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge. Träger des Rettungsdienstes ist der Landkreis Gießen. Mit der DRK-Rettungsdienst Mittelhessen gGmbH und dem Regionalverband Gießen der Johanniter-Unfall-Hilfe verfügt der Landkreis über zwei professionelle Partner, die im Auftrag des Landkreises Gießen die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport durchführen. Beide Hilfsorganisationen zusammen stellen mit drei Notarzteinsatzfahrzeugen und 20 Rettungswagen die Versorgung der Bevölkerung im Landkreis sicher.

Zudem gibt es mit der „Unterstützungskomponente Rettungsdienst“ eine freiwillige Verstärkung des hauptamtlichen Rettungsdienstes im Landkreis Gießen. Sie wird getragen von den Bereitschaften des DRK-Kreisverbandes.

Die DRK-Rettungsdienst Mittelhessen gGmbH besetzt mit einer Vorlaufzeit von maximal 30 Minuten zusätzliche Rettungsmittel. Damit wird der reguläre Rettungsdienst verstärkt, wenn dessen Kapazitäten nicht ausreichen.

Mit den benachbarten Rettungsdienstbereichen Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg und Wetterau gibt es zudem Vereinbarungen zur Optimierung des Notfall- und Rettungsdienstes. Ein wichtiger Bestandteil ist das „Intensiv-Verlegungs-Mobil“ am Standort Gießen. Dieses bodengebundene Notarztsystem für spezielle Sekundärtransporte (Interhospitaltransfer) dient dem arztbegleiteten Transport von kritisch kranken Patienten zwischen den Intensivstationen der verschiedenen Kliniken.

Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Gießen ist am Luftrettungszentrum (LRZ) Gießen stationiert und schließt damit eine Lücke der Luftrettung in Hessen. Der Christoph Gießen wird im sogenannten Dual-Use-System eingesetzt. Neben Intensivtransporten (Sekundäreinsätze) ist er durch das Land Hessen auch für die Primärrettung im Rettungsdienst beauftragt.

Für adipöse Patienten steht im Landkreis Gießen zudem ein Schwerlast-Krankentransportwagen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um einen Notfall-Krankentransportwagen mit zusätzlicher Ausstattung zur Versorgung von Notfallpatienten.

Einsatzleitung

Massenkarambolage, Zugunglück oder Wohnhausbrand – es gibt Notfälle, die eine Versorgung weit über das gewöhnliche Maß hinaus bedürfen.

Damit diese Versorgung reibungslos, professionell und koordiniert ablaufen kann, hat der Landkreis Gießen eine „Einsatzleitung Rettungsdienst“ eingerichtet. Sie besteht aus 15 Leitenden Notärzt:innen und 14 sogenannten Organisatorischen Leitern Rettungsdienst. Im Einsatzfall übernehmen diese Teams die Führung der medizinischen Notfallversorgung. Am Notfallort werden die medizinischen Maßnahmen aufeinander abgestimmt und überwacht.

Gleichzeitig arbeitet die „Einsatzleitung Rettungsdienst“ eng mit Feuerwehr und Polizei zusammen. Sie halten über die Zentrale Leitstelle Kontakt zu Kliniken und Krankenhäusern, um so gemeinsam die Aufnahme der Notfallpatient:innen zu gewährleisten.

Einsatzkräfte an einer Unfallstelle

Organisatorische Leiter wie auch Leitende Notärzt:innen nehmen diese Aufgabe als „Rund um die Uhr“-Rufbereitschaft wahr. Jährlich verzeichnen sie bis zu 20 Alarmierungen.

Qualifizierung zum Leitenden Notarzt Rettungsdienst

Um als Leitender Notarzt eingesetzt werden zu können, bedarf es neben der ärztlichen Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ auch einer Facharztqualifikation mit intensivmedizinischem Hintergrund, die frühestens nach fünfjähriger Weiterbildung erworben werden kann.

Voraussetzung ist zudem die regelmäßige Teilnahme am Notarztdienst sowie ein spezieller Zusatzlehrgang für leitende Notärzte. Um die Qualifikation als Leitender Notarzt aufrechtzuerhalten, muss alle drei Jahre ein Wiederholungsseminar besucht werden.

Der Leitende Notarzt stellt im Rahmen der notfallmedizinischen Gefahrenbewältigung insbesondere die Art und Anzahl der Verletzten oder sonst gesundheitlich geschädigten Personen sowie Schwere und Ausmaß der gesundheitlichen Schädigung fest. Zudem schätzt er zusätzliche Gefährdungen und  Behandlungsschwerpunkte ein und entscheidet, welche Behandlung und welcher Transport Vorrang hat. Er erteilt darüber hinaus Anweisungen für medizinische Maßnahmen und trifft die Entscheidung über ein Zielkrankenhaus.

Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

Als Organisatorischer Leiter Rettungsdienst kann nur eingesetzt werden, wer die Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviert und über mehrere Jahre Berufserfahrung im Rettungsdienst verfügt. Neben leitenden Aufgaben im Rettungsdienst ist eine Zugführerausbildung notwendig. Außerdem müssen die Leiter über umfangreiche Kenntnisse der Rettungsdienstinfrastruktur des Kreises verfügen.

Die Ausbildung findet bei der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel statt.

Zu den Aufgaben am Einsatzort gehören unter anderem das Feststellen der Transport- und Versorgungskapazitäten sowie das Einrichten von Verletztenablagen und die Kommunikation mit Beteiligten und den weiteren Führungskräften.

KATRETTER

Mit der KATRETTER-App soll im Landkreis Gießen ein möglichst flächendeckendes Ersthelfer-System aufgebaut werden. Über die App werden freiwillige Helfer alarmiert, die sich in der Nähe eines Notfallorts aufhalten und lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen können.

Bei einem Notfall mit Atem- oder Kreislaufproblemen kann die Gießener Leitstelle einen bei der KATRETTER-App registrierten Helfer rufen, der sich in der Nähe des Notfalls aufhält. Die Leitstelle schickt via App einen Alarm ohne personenbezogene Daten auf deren Smartphone.

Wer als KATRETTER den Auftrag annimmt, erhält die konkrete Adresse des Einsatzortes und Informationen zum Betroffenen. Damit kann er im Idealfall schneller vor Ort sein als Rettungsdienst oder Notarzt. Der Ersthelfer leitet Wiederbelebungsmaßnahmen ein und erhöht damit die Überlebenschancen bis der Rettungsdienst eintrifft. Wichtig dabei: Die Hilfe ist freiwillig, für die Ersthelfer also nicht verpflichtend. Wer gerade nicht helfen kann oder will, muss es nicht tun.

Zeitgleich wird immer auch der Rettungsdienst alarmiert. Die freiwilligen KATRETTER werden bei einer bewusstlosen Person ohne normale Atmung, bei allen weiteren Hinweisen auf einen Kreislaufstillstand und bei einer bewusstlosen Person auch mit erhaltener Atmungs- oder Kreislauffunktion alarmiert. Dies geschieht in einem Radius von zwei Kilometern um den Notfallort bzw. im Stadtgebiet Gießen im Radius von einem Kilometer.

Voraussetzung zur Registrierung als Ersthelfer ist ein neunstündiger Erste-Hilfe-Kurs, der bei der Anmeldung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Teilnahme an der Fortbildung kann entfallen, wenn der Ersthelfer über entsprechende Berufserfahrung verfügt und zum Beispiel als Arzt, Rettungsdienstmitarbeiter oder medizinisches Fachpersonal arbeitet.

Fragen zum KATRETTER-System im Landkreis Gießen sowie zur Registrierung als KATRETTER:in können per E-Mail gestellt werden: katretter@lkgi.de

FAQ zum KATRETTER-System im Landkreis Gießen

Voraussetzung für die Registrierung im KATRETTER-System ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung über mindestens neun Stunden. Dies ist notwendig, um am Notfallort Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten zu können.

Wer über eine Fahrerlaubnis verfügt, hat einen entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs mindestens einmal absolviert. Die Erste-Hilfe-Ausbildung darf am Tag der Anmeldung zum Katretter nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ein Nachweis über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs muss vor der Freischaltung eingereicht werden. Zudem müssen Helferinnen und Helfer den Kurs jährlich mit einer vier-stündigen Erste-Hilfe-Fortbildung auffrischen. Die entsprechenden Kurse sind für die freiwilligen Helferinnen und Helfer kostenfrei.

Wer derzeit einen medizinischen Beruf ausübt und über eine entsprechende Berufserfahrung verfügt, muss den Erste-Hilfe-Kurs nicht zusätzlich absolvieren. Ärztinnen und Ärzte, Mitarbeitende im Rettungsdienst oder weiteres medizinisches Fachpersonal können über ihre Qualifikation einen Nachweis einreichen.

Der Johanniter Regionalverband Mittelhessen und der Kreisverband Marburg-Gießen des Deutschen Roten Kreuzes bieten Erste-Hilfe-Kurse an, die über die jeweilige Internetseite gebucht werden können. Wer einen speziellen Terminwunsch hat oder die Fortbildung als Gruppe absolvieren möchte, kann sich per E-Mail an katretter@lkgi.de wenden.

Wer sich als KATRETTER registrieren möchte, kann seine persönlichen Daten auf dem Erfassungsbogen eintragen. Anschließend kann er ausgefüllt per E-Mail an katretter@lkgi.de gesendet werden. Alternativ können Interessierte eine formlose E-Mail an katretter@lkgi.de schicken. Daraufhin erhalten sie den Erfassungsbogen per E-Mail und können ihn ausgefüllt wieder zurückschicken. Dem Antrag sollten die entsprechenden Qualifikationshinweise beigefügt werden.

Nachdem der Erfassungsbogen beim Landkreis Gießen eingegangen ist, erhalten die Helferinnen und Helfer eine E-Mail mit Zugangsdaten für die App KATRETTER.

Die App kann im App-Store oder unter https://katretter.de/katretter-mitmachen.php kostenlos heruntergeladen werden.

Bei einem entsprechenden Notfall werden die sich im Umkreis zum Notfallort befindlichen registrierten Helferinnen und Helfer über die App alarmiert. Wird der Auftrag angenommen, erscheinen die Adresse des Einsatzortes und Informationen zum Betroffenen auf dem Handy. So hat der Ersthelfer oder die Ersthelferin die Möglichkeit, noch schneller vor Ort zu sein als der zeitglich alarmierte Rettungsdienst. Ersthelferinnen und Ersthelfer können alarmiert werden, wenn sie sich in einem Radius von zwei Kilometern zum Notfallort beziehungsweise im Stadtgebiet Gießen in einem Radius von einem Kilometer befinden.

Die Ersthelferinnen und Ersthelfen können bei allen zeitkritischen, lebensbedrohlichen Einsätzen, bei denen die Helferinnen und Helfer auch ohne spezielle Ausrüstung wertvolle Ersthelfermaßnahmen noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes einleiten können, alarmiert werden. Dazu zählen folgende Einsätze:

  1. Eine bewusstlose Person ohne normale Atmung.
  2. Eine bewusstlose Person auch mit erhaltener Atmungs- und Kreislauffunktion.
  3. Bei allen weiteren Hinweisen auf einen Kreislaufstillstand.

Ja, als KATRETTER können sich auch freiwillige Helferinnen und Helfer registrieren, die nicht im Landkreis Gießen wohnen. Empfohlen wird, dass diese sich regelmäßig im Landkreis Gießen aufhalten, zum Beispiel weil sich der Arbeitsort im Landkreis Gießen befindet.

Die Alarmierung erfolgt durch die Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen. Die Leitstelle kann während eines Einsatzes die freiwilligen Helferinnen und Helfer telefonisch unterstützen und diese bei einer Reanimation anleiten.

Eine Registrierung als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer für die Smartphone-App KATRETTER ist ab 18 Jahren möglich.

Helferinnen und Helfer können ihre Tätigkeit jederzeit mit einer formlosen E-Mail an katretter@lkgi.de beenden.

Nein, eine Vergütung der Tätigkeit als freiwillige Helferinnen und Helfer erfolgt nicht. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Ersthelferinnen und Ersthelfer gehen kein Arbeits- oder Dienstverhältnis mit dem Landkreis Gießen ein.

Die Smartphone-App KATRETTER steht für die Betriebssysteme iOS und Android zur Verfügung. Die App kann im App-Store oder unter https://katretter.de/katretter-mitmachen.php kostenlos heruntergeladen werden.

KATRETTER ist eine Kooperation des Landkreises Gießen, der gemeinnützigen Forschungseinrichtung Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) und der nicht gewinnorientierten CombiRisk GmbH.

Ja, die freiwilligen Helferinnen und Helfer sind grundsätzlich unfall- und haftpflichtversichert. Abgedeckt wird jedoch – wie bei einem normalen Versicherungsvertrag – kein vorsätzliches Handeln. Letztendlich ist der Deckungsschutz immer im konkreten Einzelfall zu prüfen.

Es besteht ein weitreichender Versicherungsschutz, der aber nicht 100 Prozent aller Haftungsrisiken abdecken kann.

Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, welche die freiwilligen Helferinnen und Helfer im Rahmen ihrer Einsatztätigkeit Dritten zufügen, haftet grundsätzlich der Landkreis Gießen im Rahmen der Amtshaftung. Eine unmittelbare Inanspruchnahme der freiwilligen Helferinnen und Helfer ist dadurch grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus sind die Einsätze der freiwilligen Helferinnen und Helfer über die Allgemeine Haftpflichtversicherung des Landkreises Gießen beim GVV Kommunalversicherung VVaG mit der Geschäftsstelle in Wiesbaden in unbegrenzter Höhe versichert.

Die freiwilligen Helferinnen und Helfer sind grundsätzlich über die Unfallkasse Hessen mit Sitz in Frankfurt/Main gesetzlich unfallversichert. Die Unfallkasse trägt alle Kosten, die entstehen, um die Gesundheit der Versicherten wiederherzustellen. Neben den eigentlichen Behandlungskosten zählt hierzu auch die Finanzierung von Reha-Maßnahmen. Auch eine finanzielle Absicherung der Versicherten und ihrer Familien ist gegeben. Die finanzielle Absicherung umfasst neben einem Verletztengeld (nur bei Arbeitslosigkeit) auch das sogenannte Übergangsgeld, eine Unfallrente, Abfindung von Renten und diverse zusätzliche Geldleistungen. Im Todesfall wird zudem ein Sterbegeld gezahlt und eventuell entstandene Überführungskosten übernommen. Auch Hinterbliebenenrenten und -beihilfen gehören zum Leistungsumfang der Unfallkasse Hessen.

Der Vorfall ist unverzüglich und unmittelbar anzuzeigen an:

Landkreis Gießen
Fachdienst 16 – Gefahrenabwehr (Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Zivile Verteidigung)
Stolzenmorgen 19
35394 Gießen
Telefonnummer: 0641 79504-3000
Fax: 0641 79504-3099
E-Mail: katretter@lkgi.de

Entsprechende Schadenanzeigeformulare werden auf Anforderung zur Verfügung gestellt.