Um das Vorkommen beziehungsweise die Freiheit von Tierseuchen bei Wildtieren feststellen zu können, ist es erforderlich, dass Jagdausübungsberechtigte Proben von Wildtieren zur Untersuchung einreichen. Untersucht werden die Wildtierproben regelmäßig auf folgende Erkrankungen: Klassische (europäische) Wildschweinepest (KSP) mittels Blutprobe,
Afrikanische Wildschweinepest (ASP) mittels Blutprobe oder blutiger Tupferprobe, Aujeszky Krankheit des Schweins mittels Blutprobe, Tollwut bei Füchsen, Marderhunden und Waschbären (Tierkörper), Staupe und Leptospirose bei Füchsen und Waschbären (Tierkörper), Schmallenbergvirus bei missgebildeten Kitzen und Kälbern (Tierkörper), Geflügelpest (aviäre Influenza) bei gesund erlegten Stockenten- und Gänsevögeln (abgetrennter Kopf) und bei verendeten und krank erlegten Wildvögeln (Tierkörper) sowie Tularämie und RHD2 bei Hasen und Kaninchen (Tierkörper). [...]