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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Huhn Symbolfoto

Geflügelpest-Situation im Landkreis Gießen

 

In Mittelhessen ist es im Herbst und Winter 2022/2023 mehrfach zu Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen. Die zuständigen Veterinärämter ordneten in bestimmten Fällen Sperrzonen mit besonderen Schutzvorkehrungen im Umkreis von zehn Kilometern um die betroffenen Betriebe an. Im Landkreis Gießen war dies erforderlich nach einem Ausbruch in der Gemeinde Hüttenberg im benachbarten Lahn-Dill-Kreis im Januar 2023. Nachdem keine weiteren Nachweise des Erregers im Umkreis festgestellt wurden, konnte die Sperrzone zum 27. Februar 2023 per Allgemeinverfügung aufgehoben werden. 


Zuvor war im November 2022 ein Geflügelpest-Ausbruch in einem Betrieb in einem Stadtteil von Hungen festgestellt worden. 


Wer Geflügel hält, ist grundsätzlich zur Vorsicht aufgerufen: Viele Ausbrüche der Geflügelpest in ganz Deutschland betreffen Hobbyhaltungen. Teilweise kam es zu Übertragungen des Erregers durch die Teilnahme an Geflügelschauen - dies war im Dezember 2022 im Landkreis Marburg-Biedenkopf der Fall, kurz zuvor ebenso in Mecklenburg-Vorpommern. 


Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) für Tiergesundheit geht außerdem grundsätzlich von einem ganzjährigen Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest durch das Vorkommen des Erregers bei Wildvögeln aus.

 

Das Veterinäramt rät Verantwortlichen von Haltungen aus diesem Grund weiterhin, konsequent die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dies sind Vorkehrungen, die eine Übertragung des Virus verhindern sollen – egal ob von außen in den eigenen Bestand oder zwischen einzelnen Geflügelhaltungen. Wer Geflügel kauft, sollte gerade in der folgenden Zeit aufmerksam beobachten, ob Tiere Krankheitszeichen aufweisen und sterben. Kauf und Abgabe von Geflügel müssen dokumentiert werden. 

 

Konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bietet immernoch den besten Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest

 
Biosicherheitsmaßnahmen umfassen alle Vorkehrungen, um den eigenen Geflügelbestand gegen das Eindringen von Krankheitserregern zu schützen. Am besten wird dies erreicht, wenn die Tierhaltung nach außen abgeschirmt und der Zugang zu den Stallungen durch Menschen begrenzt wird. Grundsätzlich muss die Haltung der Tiere bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK), dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) und dem zuständigen Veterinäramt registriert und angemeldet werden.

 

Wer Geflügel hält, muss ein tagesaktuelles Bestandsregister führen. Die Tiere selbst dürfen nur an Stellen gefüttert werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Das gleiche gilt auch für die Lagerung von Futter, Einstreu, Gerätschaften und Maschinen, die in der Geflügelhaltung verwendet werden. Beim Betreten und Verlassen der Stallungen ist auf Hygiene zu achten. Dazu gehört das gründliche Händewaschen mit Seife sowie die Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung. Auch die Schuhe sollten gewechselt werden.

 
Über Geflügelpest allgemein

 

Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste hochansteckende anzeigepflichtige Tierseuche. Das natürliche Reservoir sind wilde Wasservögel, die insbesondere im Rahmen des Vogelzugs über große Entfernungen die aviären Influenzaviren verbreiten. Diese Viren treten in zwei Varianten und verschiedenen Subtypen auf. Hochpathogene aviäre Influenzaviren können bei Nutzgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, eine schwere allgemeine Erkrankung mit hohen Tierverluste verursachen. Geringpathogene aviäre Influenzaviren hingegen verursachen meist kaum oder nur milde Krankheitssymptome.

 

In Deutschland sind seit Mitte Oktober 2021 zahlreiche Fälle bei Wildvögeln und Ausbrüche bei Nutzgeflügel in mindestens 12 Bundesländern festgestellt worden. Vor dem Hintergrund des Vogelzugs empfiehlt das Institut eine erhöhte Wachsamkeit gegenüber Wildvogel-Totfunden und die dringende Einhaltung der nach der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Geflügelhalter sollen sich auf eine mögliche amtlich angeordnete Aufstallungspflicht vorbereiten und Notfallpläne erstellen.

 

Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen Richtung Mittel- und Süddeutschland wird als hoch eingestuft. Vor dem Hintergrund des Vogelzugs empfiehlt das Institut eine erhöhte Wachsamkeit gegenüber Wildvogel-Totfunden und die dringende Einhaltung der nach der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Geflügelhalter sollen sich auf eine mögliche amtlich angeordnete Aufstallungspflicht vorbereiten und Notfallpläne erstellen. 

 

Das Tierwohl muss innerhalb einer möglichen -auch wochenlang dauernden- Aufstallungspflicht neben dem Schutz der Gesundheit der Tiere, an oberster Stelle stehen.

 
Melden Sie tot gefundene Wildvögel

 

Wildvögel, die sich auffällig verhalten und Wildvogeltotfunde insbesondere von Wasservögeln, Greifvögeln, Eulen und Schreitvögeln sollen dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden:
 
Einzelne tote Spatzen oder Amseln sind nichts Unnormales. Sie können zum Beispiel an Altersschwäche gestorben sein oder an Parasiten. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus.
 
Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden.
 
Wenn man viele tote Vögel an einem Ort oder einzelne oder mehrere tote größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel findet, sollte man diese nicht anfassen, sondern das Veterinäramt/die Kreisverwaltung oder das örtliche Ordnungsamt informieren. Diese können dann die Untersuchung auf AI einleiten. Ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, kann nur im Labor geklärt werden. 
 
Online-Tests zur Einschätzung des betriebsindividuellen Eintragsrisikos

 

Um zu ermitteln, wie groß das Eintragsrisiko von Geflügelpest oder Afrikanischer Schweinepest ist, hat die Universität Vechta Online-Tests entwickelt. Mithilfe eines Fragebogens wird das betriebsindividuelle Risiko bewertet. Die Ergebnisse werden anhand eines Ampelsystems ausgewertet, so dass Betriebsinhaber leicht erkennen können, ob und wo Optimierungsbedarfs bei der Biosicherheit ihres Betriebes existiert. Hier gelangt man zur Risikobewertung.