Pflegebedürftige und ihre Familien müssen große Belastungen tragen. Häufig erschöpft die Pflege auch die finanziellen Möglichkeiten. Für die häusliche Pflege besteht dann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege.
Nicht immer können pflegebedürftige ältere Menschen die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim aus eigenen Mitteln bewerkstelligen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Landkreis Gießen die ungedeckten Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe übernehmen.
Der Pflegestützpunkt hilft bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und Versorgung durch Information, Beratung, Unterstützung, Vermittlung und Koordination.