Für Menschen mit sozialen und wirtschaftlichen Problemen bieten wir vielfältige Hilfen an. Hierzu gehören finanzielle Leistungen nach den Sozialgesetzen aber auch Maßnahmen der Beratung, Prävention und Betreuung.
Für Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können, steht die Sozialhilfe zur Verfügung. Sozialhilfe tritt ein, wenn eigene Mittel nicht ausreichen und keine Ansprüche aus vorrangigen Versicherungs- und Versorgungssystemen bestehen.
Der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung wächst. Dadurch wird ein Wandel in unserer Gesellschaft eintreten, den es zu gestalten gilt. Der Landkreis Gießen stellt sich dieser Herausforderung und richtet sein Angebot für ältere und pflegebedürftige Menschen danach aus.
Wir engagieren uns für eine inklusive Gesellschaft. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung eine möglichst umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zur Umsetzung dienen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe.
Wohnraum ist teuer. Für Haushalte, die mit den Ausgaben für ihre Wohnung wirtschaftlich überfordert sind, gibt es das Wohngeld. Diesen Zuschuss können Mieter aber auch Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum erhalten. Unsere Wohngeldstelle hilft weiter.
Seit dem Jahr 2011 gibt es spezielle Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen. Mit unseren Informationen möchten wir Ihnen das Was, Wer, Wie und Wo des Bildungs- und Teilhabepakets vorstellen.
Jede Ausbildung bringt zunächst finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG ist es, jungen Menschen zu ermöglichen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine qualifizierte Ausbildung zu absolvieren.