Wird ein Betreuungsverfahrens eingeleitet und entscheidet später das Betreuungsgericht, entstehen in der Regel auch Kosten für den Betroffenen. Diese setzen sich aus den Betreuungskosten und den Kosten des gerichtlichen Verfahrens zusammen.
Zu den Betreuungskosten gehören:
- der Ersatz von Aufwendungen für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer z.B. Fahrtkosten, Portokosten, Telefonkosten
- pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer (maximal 399 Euro jährlich)
- Vergütung für den/die Berufsbetreuer/in
- Vergütung und Auslagen des/r Verfahrenspflegers/in
Weitere Informationen zu den Kosten einer gesetzlichen Betreuung finden Sie in einem Infobrief, den Sie sich auf der Infospalte rechts unter „Downloads“ herunterladen können.