Artenschutz und -vielfalt
Der Artenschutz dient dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt und untergliedern sich in den allgemeinen und den besonderen Artenschutz. Auch im europäischen Naturschutzrecht sind viele Arten besonders unter Schutz gestellt. [...]