Zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Hausschweinebestände müssen die Biosicherheitsmaßnahmen der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchwHaltHygVO) konsequent umgesetzt werden.
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Bienen. Sie wird durch Bakterien übertragen. In befallenen Völkern zersetzen diese die Brut und können so bei starkem Befall zum Zusammenbruch des Bienenvolkes führen.
Mit In-Kraft-Treten des EU-Tiergesundheitsrechtes zum 21. April 2021 ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Regelungen für das Verbringen von Tieren.
Nach der BHV1-Verordnung müssen Rinderbestände in der Regel jährlich auf BHV1 untersucht werden. Die jährlichen Kontrolluntersuchungen können alle 3 Jahre mit den Untersuchungen auf Brucellose und Enzootische Leukose kombiniert werden. Außerdem gibt es die Verpflichtung, alle Rinder im ersten Lebensmonat auf Bovine Virusdiarrhoe (BVD) untersuchen zu lassen.
Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste hochansteckende anzeigepflichtige Tierseuche. Das natürliche Reservoir sind wilde Wasservögel, die insbesondere im Rahmen des Vogelzugs über große Entfernungen die aviären Influenzaviren verbreiten. Diese Viren treten in zwei Varianten und verschiedenen Subtypen auf.
Die Newcastle-Krankheit (ND, atypische Geflügelpest) ist wie die klassische Geflügelpest eine hoch ansteckende Viruserkrankung mit teils schweren Krankheitsverläufen. Sie lässt sich in Ablauf und Erscheinungsbild kaum von der Geflügelpest unterscheiden. Betroffen sind sowohl Hobbyhaltungen als auch kommerzielle Geflügelhaltungen.
Das Land Hessen ist auf gutem Weg, „BVD-freie Zone“ zu werden. Deswegen ist eine vorsorgliche BVD-Schutzimpfung nicht mehr notwendig und ab dem 1. April 2021 im Landkreis Gießen per Allgemeinverfügung untersagt. Das Impfverbot soll hessenweit gelten.