Passender Stall für diese kleinen Borstentiere gesucht: Das Veterinäramt des Landkreises Gießen benötigt Unterbringungsmöglichkeiten für elf Minischweine. (Foto: Landkreis Gießen)
Veröffentlicht am: 05.02.2024|Kategorien: Veterinärwesen und Verbraucherschutz|

Veterinäramt sucht Platz für elf Minischweine

Passende Unterbringung für die Tiere ist dringend nötig

Sie sind klein, borstig und anspruchsvoll: Elf Minischweine wuseln im Stroh – und alle brauchen ein passendes neues Zuhause. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hat die Tiere wegen gravierender Mängel aus einer Haltung fortgenommen. In der Tierklinik der Gießener Justus-Liebig-Universität konnten die Tiere zunächst untersucht, versorgt und kastriert werden. Jetzt wird eine passende Unterbringung für die Schweinchen gesucht.

Eine sonst bei Heimtieren wie Hunden oder Katzen übliche Vermittlung über Tierheime ist wegen der besonderen Ansprüche an die Haltung für die Minischweine nicht möglich. Denn auch wenn sie putzig und im Vergleich zu anderen Schweinen klein sind, brauchen die „Minis“ mindestens Haltungsbedingungen wie die für ihre größeren Artgenossen.

Minischweine – auch Mini-Pigs genannt – sind gezüchtete kleinwüchsige Schweine, die je nach Rasse bis zu über 60 Kilo schwer werden und eine Rückenhöhe von 60 Zentimetern erreichen können. „Eine Haltung einzelner Tiere ist nicht möglich, schon gar nicht ausschließlich in einer Wohnung“, erklärt Dr. Maike Klein vom Veterinäramt des Landkreises Gießen. Wie ihre großen Artgenossen sind Mini-Schweine soziale Tiere, benötigen eine Gruppe mit fester Sozialstruktur und neben einem geeigneten Stall genügend Auslauf mit Möglichkeit zum Wühlen, Suhlen und Erkunden. Ideal sind Böden mit unterschiedlicher Struktur, darunter auch feste Böden für den Fütterungsplatz und zum Abrieb der Klauen. Ein Auslauf sollte pro Tier mindestens zehn Quadratmeter groß sein. Außerdem ist – wie für Schweinehaltungen im Freien immer – ein Doppelzaun nötig, um einen Kontakt mit Wildschweinen und eine mögliche Übertragung von Krankheiten wie der Schweinepest zu verhindern. Auch die übliche Anzeige der Haltung bei der Tierseuchenkasse und weiteren Stellen ist nötig.

„Minischweine sind nicht einfach Heimtiere“

„Wichtig ist: Die Minischweine sind nicht einfach Heimtiere. Wer aber Interesse, passenden Platz und idealerweise Kenntnisse in der Haltung hat, kann sich bei uns melden“, sagt Dr. Maike Klein. Gemeinsam wird dann geprüft, ob und für welche Tiere die Unterbringung möglich ist. Auch für Fragen steht das Veterinäramt natürlich zur Verfügung.

Dass das Veterinäramt wegen Tierschutzmängeln in allerletzter Konsequenz Tiere fortnimmt, kommt immer wieder vor. „Teilweise, weil immer mehr Tiere aus übermäßiger Zuneigung angeschafft werden, dann aber eine Überforderung eintritt und Tiere nicht mehr angemessen versorgt werden können“, erklärt der zuständige Dezernent Christian Zuckermann. „Das ist falsch verstandene Tierliebe. Wer sich ein Tier anschafft, sollte sich immer der Verantwortung bewusst sein. Jetzt wäre es toll, wenn wir für diese besonderen Tiere passende Unterbringungen finden.“

Wer geeigneten Platz hat und sich für eine Übernahme der Tiere interessiert, erreicht den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de

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