Veterinäramt erweitert Sperrbezirk zum Schutz vor der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen
Untersuchungen ergeben zwei weitere Ausbrüche in Lich
Nachdem das Veterinäramt des Landkreises Gießen Anfang August den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt hat, haben die darauf folgenden amtstierärztlichen Untersuchungen ergeben, dass zwei weitere Standorte im Sperrbezirk von der für Bienen hochansteckenden Tierseuche befallen sind.
Das Veterinäramt erweitert daher den Sperrbezirk – der Teile des Stadtgebiets Lich und der Stadtteile Arnsburg und Birklar betrifft – in nordöstlicher Richtung hinter der Bundesstraße 457. Die aktuelle Karte des Sperrbezirks ist zu finden unter t1p.de/d0poh. Details können nachgelesen werden in der zugrunde liegenden Allgemeinverfügung.
Es dürfen keine Bienenvölker aus dem betroffenen Gebiet heraus- oder in das Gebiet hineingebracht werden. Bienenvölker müssen innerhalb des Sperrbezirks an ihren Standorten verbleiben.Wer innerhalb des Sperrbezirks Bienen hält und seit dem 28. Juli noch nicht durch das Veterinäramt oder einen Bienensachverständigen im Auftrag des Veterinäramts kontaktiert wurde, muss sich umgehend beim Veterinäramt melden – per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de oder Telefon 0641 9390-6200.
Faulbrut ist für Menschen nicht gefährlich
Die Amerikanische Faulbrut ist für Menschen ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig befallener Völker ist unbedenklich möglich“, erklärt Christian Zuckermann, Dezernent für das Veterinärwesen im Landkreis Gießen. „Für Bienenvölker stellt sie jedoch eine Gefahr dar. Die Seuche wird durch Bakterien übertragen. In infizierten Bienenvölkern zersetzen diese die Brut und können so bei starkem Befall zum Zusammenbruch des Bienenvolkes führen.“
Bienenhaltung immer dem Veterinäramt anzeigen
Wer Bienen hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diese Haltung dem Veterinäramt anzuzeigen – nur so kann im Fall eines Krankheitsausbruchs schnell und effektiv gehandelt werden. Die entsprechenden Unterlagen sind in dem Bereich Formulare und Downloads zu finden.
FAQ zum Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut
Warum ist die Amerikanische Faulbrut (AFB) für Bienen gefährlich?
- Es dürfen keine Bienenvölker aus der Schutzzone herausgebracht werden.
- Es dürfen keine Bienenvölker in die Schutzzone hineingebracht werden.
- Bienenvölker dürfen innerhalb der Schutzzone nicht verstellt werden.
- Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen nur an andere abgegeben werden – etwa an wachsverarbeitende Betriebe außerhalb der Schutzzone – wenn sie als „Seuchenwachs“ gekennzeichnet sind und die Abnehmer über Vorrichtungen verfügen, das Wachs zu entseuchen. Es reicht nicht aus, das Wachs nur einzuschmelzen.
- Grundsätzlich – unabhängig von den aktuellen Restriktionen – dürfen niemals leere Bienenbehausungen offenstehen und für Bienen zugänglich sein. Waben und Futtervorräte müssen immer für Bienen unzugänglich und verschlossen gelagert werden.
Woran ist zu erkennen, ob ein Bienenvolk infiziert ist?
Was ist rund um Honig-Verkauf und Verzehr zu beachten?
Was geschieht mit befallenen Bienenvölkern?