Veröffentlicht am: 15.02.2024|Kategorien: Soziales|

Wohngeld plus: Ausgezahlte Summe im Landkreis hat sich seit der Einführung mehr als verdoppelt

Bilanz nach einem Jahr / Antrag stellen und Anspruch prüfen

Mehr finanzielle Unterstützung fürs Wohnen für Haushalte mit niedrigem Einkommen: Das ist das Ziel des „Wohngelds plus“, das der Bund Anfang 2023 eingeführt hat. Mehr Menschen als zuvor können seither Wohngeld beziehen. Zugleich ist die Höhe der Unterstützungsleistung gestiegen.

Beides zeigt sich auch in einer ersten Bilanz, die der Landkreis Gießen nach gut einem Jahr zieht: Die ausgezahlte Summe für die anspruchsberechtigen Haushalte insgesamt hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt: 10,6 Millionen Euro inklusive Heizkostenzuschuss waren es im vergangenen Jahr. 2022, im letzten Jahr des „alten“ Wohngelds, waren es noch rund 4,4 Millionen Euro.

Der Landkreis Gießen ist zuständig für die Bearbeitung der Wohngeld-Anträge in allen Städten und Gemeinden inklusive der Stadt Gießen. Die Summen selbst fließen nicht aus dem Kreishaushalt, sondern werden von Bund und Land über eine zentrale Stelle direkt ausgezahlt. „Nach gut einem Jahr ist unsere Bilanz positiv“, erklärt Kreis-Sozialdezernent Frank Ide. „Viele Haushalte, die zuvor noch keinen Anspruch hatten, haben die Möglichkeit genutzt und Anträge gestellt. Insgesamt tragen wir dazu bei, mehr Menschen als früher im Alltag finanziell zu entlasten – und das ist das Ziel des neuen Wohngelds.“

Für den Landkreis Gießen war die Einführung des neuen Wohngelds zunächst eine organisatorische Herausforderung, weil unklar war, wie viele neue Anträge eingehen würden. Eine bundesweit prognostizierte Verdreifachung der Nachfrage trat nicht ein, dennoch eine deutliche Steigerung. 23.378 Mal wurde im vergangenen Jahr an Haushalte Wohngeld ausgezahlt. Im Vorjahr waren es noch 15.585 Auszahlungen. Eine Verdoppelung zeigt sich Vergleich des Monats Dezember 2022 (altes Wohngeld, 1122 Auszahlungen) und des Dezembers 2023 (neues Wohngeld, 2220 Auszahlungen).

„Lässt jemand mit der Antragstellung prüfen, ob Anspruch auf Wohngeld besteht, dauert die Bearbeitung durchschnittlich zwei bis vier Wochen“, erklärt Karoline Bauer, Leiterin des Fachdienstes Soziales und Senioren, „vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig.“ Wer rechtzeitig bis zum Ende eines Monats einen Antrag stellt und Anspruch auf das Wohngeld hat, bekommt es rückwirkend noch für den gesamten Monat ausgezahlt.

Ein großes Dankeschön geht an Städte, Gemeinden und Beratungsstellen, die gerade in der Anfangszeit des neuen Wohngelds in der Beratung und Information zum „Wohngeld plus“ unterstützten. „Es ging darum, Menschen auf diese Unterstützungsmöglichkeit hinzuweisen, die bisher keine Sozialleistung erhalten“, berichtet Frank Ide. „Dies hat dazu beigetragen, dass wir uns auf die zügige Bearbeitung der eingehenden Anträge konzentrieren konnten.“

Online-Antrag nutzen – ein Erklärvideo zeigt das Vorgehen

Weiterhin gilt: Wer sich unsicher ist, ob er Wohngeld bekommen kann, sollte dies per Antrag prüfen lassen. Dies gilt für alle Haushalte mit knappem Einkommen, die sonst keine Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten. Den Antrag – auch vollständig online – und viele weitere Informationen sowie ein Erklär-Video gibt es unter Wohngeld. Anträge auf Wohngeld sind weiterhin auch verfügbar in vielen Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

Gleichzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen

Wichtig: Wer Wohngeld bekommt, hat automatisch auch Anspruch auf Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Es ist gedacht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr. Jährlich gibt es daraus Zuschüsse für zum Beispiel Schulbedarf bis 174 Euro im Jahr, für das Mittagessen in Schule, Hort oder Kita, für Nachhilfe, Vereins- und Freizeitangebote. Erhält eine Familie Wohngeld, bekommt sie mit dem Bescheid auch direkt das Formular für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Informationen und den Antrag gibt es unter Bildung und Teilhabe.

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