Veröffentlicht am: 11.01.2024|Kategorien: Soziales|

Unterhaltsvorschuss online beantragen

Landkreis Gießen bietet digitalen Service für Alleinerziehende

Wer alleinerziehend ist und ein minderjähriges Kind hat, kann Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Betroffene Eltern im Landkreis Gießen können den entsprechenden Antrag auch über ein Online-Formular stellen.

Alleinerziehende können den Online-Antrag unter www.unterhaltsvorschuss-online.de ausfüllen und Dokumente hochladen. Wer ein Servicekonto besitzt oder die Online-Ausweisfunktion nutzt, kann den Antrag direkt digital unterschreiben und abschicken. Auch der jährliche Überprüfungsbogen, den Eltern ausfüllen müssen, die bereits Unterhaltsvorschuss erhalten, kann online ausgefüllt werden.

Auf der Internetseite des Landkreises Gießen unter www.lkgi.de im Bereich Soziales unter Finanzielle Hilfen für Kinder und Jugendliche finden Alleinerziehende außerdem Hinweise dazu, welche Unterlagen sie für den Antrag benötigen. Ein Merkblatt, das ebenfalls online zur Verfügung steht, gibt Auskunft, ob Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Der Landkreis Gießen bietet neben dem Online-Vorgang weiterhin die Möglichkeit, den Antrag per Papierform bzw. als pdf-Dokument abzugeben. Auch diese Formulare können am Computer ausgefüllt werden.

Fragen zum Thema Unterhaltsvorschuss beantworten die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe des Landkreises Gießen unter der Telefonnummer 0641 9390-6410 oder per E-Mail unter uvk@lkgi.de.

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