Veröffentlicht am: 04.07.2023|Kategorien: Sicherheit und Ordnung|

Temporäre Waffenverbotszone in Gießen

Verordnung regelt die Einrichtung vom 6. bis zum 9. Juli

In Teilen der Stadt Gießen wird vom 6. bis zum 9. Juli eine temporäre Waffenverbotszone eingerichtet. Dazu erlässt die Landrätin als Kreisordnungsbehörde eine entsprechende Verordnung, die auf Anregung und nach einer Lageeinschätzung der Polizei sowie in Abstimmung mit der Stadt Gießen erarbeitet wurde. Hintergrund sind Demonstrationen, die am kommenden Wochenende in Zusammenhang mit dem Eritrea-Festival in Gießen erwartet werden.

Die Veranstaltung in der Gießener Messe war durch die Stadt zwar untersagt worden, nach Auskunft der Polizei ist dennoch mit der Anwesenheit gewaltbereiter Personen zu rechnen. Im vergangenen Jahr war es rund um das Eritrea-Festival zu erheblichen Ausschreitungen mit Verletzten gekommen.

Aus diesem Grund richtet die Landrätin als Kreisordnungsbehörde von Donnerstag (6. Juli) bis einschließlich Sonntag (9. Juli) eine temporäre Waffenverbotszone in zentralen Bereichen der Stadt ein. Diese Zone umfasst im Wesentlichen den Bereich innerhalb des Anlagenrings, den Bahnhof und das gesamte umliegende Gebiet sowie die Messe und angrenzende Bereiche der Weststadt. Der genaue Geltungsbereich ist Bestandteil der Verordnung. Dort wird ebenfalls eine Karte bereitgestellt, die einen Überblick gibt. Die Waffenverbotszone gilt durch die Verordnung auch ohne eine umfassende Beschilderung an sämtlichen Zugängen und Zufahrten – dennoch werden an bestimmten Stellen Hinweisschilder angebracht.

Wer innerhalb dieser Zone unterwegs ist, darf weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände – darunter Messer mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter oder Schlagstöcke – mitführen. Es gibt bestimmte Ausnahmen, so etwa für die Benutzung von Speisemessern in Lokalen mit Außengastronomie. Die Polizei wird das Waffenverbot kontrollieren. Wer innerhalb der Zone einen verbotenen Gegenstand mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Fragen und Antworten rund um die Einrichtung der temporären Waffenverbotszone gibt es unter FAQ.

 

FAQ zur Waffenverbotszone in der Gießener Innenstadt

 

1. Warum gibt es eine temporäre Waffenverbotszone in Teilen von Gießen?

Nach Auskunft der Polizei ist am Wochenende 8. und 9. Juli mit Demonstrationen gewaltbereiter Gruppen zu rechnen. Diese stehen im Zusammenhang mit dem ursprünglich in Gießen geplanten Eritrea-Festival. In der Vergangenheit kam es zu Ausschreitungen rund um diese Veranstaltung.

2. Wo gilt die temporäre Waffenverbotszone?

In zentralen Bereichen der Stadt. Sie umfassen im Wesentlichen den Innenstadtbereich innerhalb des Anlagenrings, den Bahnhof und das gesamte umliegende Gebiet sowie die Messe und angrenzende Bereiche der Weststadt. Der genaue Geltungsbereich ist Bestandteil der Verordnung und hier nachzulesen und als zusätzliche Orientierung auf einer Karte zu sehen.

3. Warum wird trotz Verbots des Eritrea-Festivals eine temporäre Waffenverbotszone errichtet?

Nach Erkenntnissen der Polizei besteht trotz des Verbotes der Veranstaltung weiterhin die Gefährdung durch gewaltbereite Gruppen. Darum wird die temporäre Waffenverbotszone eingerichtet.

4. Wie lange gilt die temporäre Waffenverbotszone?

Sie gilt vom 06.07.2023 um 00:00 Uhr bis 09.07.2023 um 23:59 Uhr.

5. Wie erkenne ich die temporäre Waffenverbotszone?

Alle Straßen und Plätze, die innerhalb der Zone liegen, sind in der Verordnung aufgeführt. Außerdem gibt diese Karte eine zusätzliche Orientierung. Die Waffenverbotszone gilt durch die Verordnung auch ohne eine umfassende Beschilderung an sämtlichen Zugängen und Zufahrten. Dennoch werden an bestimmten Stellen Hinweisschilder angebracht.

6. Welche Waffen und Gegenstände dürfen in der temporären Waffenverbotszone nicht geführt werden?

  • Schusswaffen
  • Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände wie z.B.:
    • Schreckschusswaffen
    • Signalpistolen
    • Armbrüste
    • Pfeil und Bogen
    • Tierbetäubungsapparate
  • Hieb- und Stoßwaffen, z.B.:
    • feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 4 cm
    • feststellbare Messer mit einer Klingenlänge über 4 cm
    • zweiseitig geschliffene Messer
    • Dolche
    • Säbel
    • Schlagringe
    • (Teleskop-)Schlagstöcke
    • Gummiknüppel
    • Totschläger
    • Stahlruten
    • Wurfsterne
    • geschliffene Mensurschläger

7. Das „Führen“ von Waffen ist verboten – was bedeutet das?

Das Führen einer Waffe bedeutet: Jemand hat außerhalb seiner Wohnung oder seiner Geschäftsräume eine Waffe bei sich, kann darauf zugreifen und sie nutzen. Dieses Führen von Waffen ist innerhalb der Zone verboten.

8. Für wen gibt es Ausnahmen von dem Waffenverbot?

  • Für die Innen- und Außengastronomie ist die Benutzung von Speisemessern zulässig.
  • Inhaber:innen waffenrechtlicher Erlaubnisse sind vom Verbot ausgenommen.
  • Anwohner:innen, Anlieger:innen sowie der Anlieferverkehr sind vom Verbot ausgenommen.
  • Gewerbetreibende und deren Beschäftigte oder Beauftragte, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen, sind vom Verbot ausgenommen.
  • Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen, sind vom Verbot ausgenommen
  • Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, sind vom Verbot ausgenommen. Ein notwendiger Transport hat einen Zweck, Startpunkt und Ziel – es geht also nicht um einen Spaziergang oder eine Spritztour. Ein verschlossenes Behältnis bedeutet: Es muss durch ein Schloss oder eine andere Vorrichtung wie zum Beispiel Kabelbinder verschließbar sein – etwa eine Aktentasche oder eine Box mit Schloss.
  • Eine Ausnahme gilt auch für Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung einer anderen Person in deren Hausrechtsbereich führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient – das bedeutet zum Beispiel: Wer Gast in einem Restaurant innerhalb der Zone ist, darf während seines Aufenthaltes im Restaurant ein Speisemesser nutzen.

9. Was droht bei Verstößen?

Wer in der Waffenverbotszone bei Kontrollen eine Waffe oder verbotenen Gegenstand führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Waffen und verbotene Gegenstände können zudem eingezogen werden.
AKTUELLES
KATEGORIEN
ARCHIVE