Die Untere Wasserbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mit sofortiger Wirkung auf und reagiert damit auf die aktuellen Pegelstände im Landkreis Gießen. Seen, Flüsse und Bäche im Kreisgebiet liegen inzwischen größtenteils deutlich über dem sogenannten Mittleren Niedrigwasserabfluss – dieser beschreibt den Mittelwert der niedrigsten Abflussmenge über mehrere Jahre. Daher ist eine Einschränkung der Wasserentnahme derzeit nicht mehr erforderlich.
Weitere Fragen beantwortet der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Gießen unter 0641 9390-3573.
In der Aufhebung der Allgemeinverfügung sind Details nachzulesen.