Veröffentlicht am: 24.01.2024|Kategorien: Kinder und Jugend|

Seminar: Kindeswohlgefährdung erkennen

Kostenlose Fortbildung für alle Jugendleiter:innen und Mitarbeiter:innen der Kinderarbeit in Vereinen und Beruf

Wer mit jungen Menschen arbeitet, übernimmt einen Schutzauftrag. Alle Personen, die Kinder- und Jugendarbeit im Verein oder auch beruflich leisten, sollten wachsam sein und bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung umsichtig handeln können. Damit dies auch gelingt, bietet die Jugendförderung des Landkreises gemeinsam mit Wildwasser e.V. eine Fortbildung an.

Wie mit dem ‚Schutzauftrag §8a SGB VIII‘ umzugehen ist, können Betroffene in einem eintägigen Seminar lernen. Angesprochen sind alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen der Kinder- und Jugendarbeit – egal, ob man im Verein mit Jugendlichen umgeht oder beruflich.

Die Fortbildung findet am 24. Februar von 9 bis 17.30 Uhr im Seminarraum der Jugendförderung in Gießen statt: Bachweg 9, 2. Stock. Es wird kostenlos angeboten und eine Freistellung für die Teilnahme ist unter Umständen möglich. Dazu kann Thomas Graf von der Jugendförderung beraten. Referentin ist Christin Schlathölter von Wildwasser.

Zunächst sollen unterschiedliche Formen von Kindeswohlgefährdung erläutert werden, denn körperliche Misshandlung gehört ebenso zum Spektrum wie sexueller Missbrauch und Vernachlässigung. Daneben soll besprochen werden, wie eine Beobachtung zu bewerten ist, und wann ein Verdacht vielleicht Gewissheit wird. Sollte sich eine Befürchtung bestätigen, gibt es im Landkreis Gießen Interventionspläne, die den Teilnehmer:innen vorgestellt werden. Schließlich wird das Gelernte mit Übungen und Fallbeispielen vertieft und verfestigt.

Anmelden kann man sich über die Internetseite der Jugendförderung:  www.lkgi-jugendfoerderung.de, oder auf Anfrage bei Thomas Graf: thomas.graf@lkgi.de; Telefon: 0641 9390-9391

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