Veröffentlicht am: 09.04.2024|Kategorien: Bauen|

Bauaufsichtsbehörde räumt illegale Wohnungen in Lollar

Erhebliche Brandschutzmängel / Verstoß gegen Nutzungsverbot

Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Gießen hat in Lollar mehrere illegal errichtete Wohnungen in einem Gebäude in der Gießener Straße geräumt. Die Polizei begleitete die Zwangsräumung am heutigen Dienstagvormittag (9. April), die wegen des Verstoßes gegen bestehende Nutzungsverbote eingeleitet wurde.

In dem betreffenden Gebäude war am 17. Februar dieses Jahres ein Brand ausgebrochen. Dabei gestaltete es sich für die Feuerwehr aufgrund der unübersichtlichen Raumsituation und durch Sprachbarrieren schwierig, insgesamt 19 anwesende Personen in Sicherheit zu bringen.

Eine anschließende Begehung des Gebäudes durch die Bauaufsicht ergab, dass dieses gegenüber den vorliegenden Baugenehmigungen erheblich umgebaut worden war. In dem Gebäude sind nur eine Gewerbeeinheit und eine Wohnung genehmigt. Tatsächlich waren in den oberen Geschossen aber fünf Wohnungen geschaffen worden. Dabei bestanden erhebliche Brandschutzmängel. Rettungswege waren mangelhaft oder gar nicht vorhanden. Die Bauaufsicht sprach damals sofortige Nutzungsverbote aus. Da die Räume jedoch weiterhin als Wohnungen genutzt wurden, erfolgte nun die Zwangsräumung für insgesamt 14 Personen.

Eine mehrköpfige Familie wurde in eine Notwohnung der Stadt Lollar eingewiesen. Ein hilfsbedürftiger alleinstehender Bewohner konnte in einem Wohnheim in Gießen untergekommen. Die Wohnungen wurden versiegelt, die Schlösser ausgetauscht. Die Räumungskosten muss der Vermieter tragen. Ihn erwartet zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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