Aus Abfallwirtschaft wird Kreislaufwirtschaft
Neuer Eigenbetrieb des Landkreises startet im Januar / für Privathaushalte und Unternehmen ändert sich nichts
Neue Organisation, bewährte Dienstleistung: Aus dem Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises Gießen wird zum 1. Januar 2024 der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft. Privathaushalte und Unternehmen im Landkreis Gießen erhalten rund um die Entsorgung den gleichen Service wie bisher. Organisatorisch stellt der Landkreis mit der Gründung des Eigenbetriebs aber wichtige Weichen für die Zukunft, wie der zuständige Dezernent Christian Zuckermann erklärt: „Unsere Aufgabe Kreisläufe zu schließen, findet sich ab sofort auch im Namen des neuen Eigenbetriebs wieder. Denn viele Stoffe sind schon lange nicht mehr als Abfall zu bezeichnen: Sie werden in einem Recyclingprozess zu neuen Produkten – es sind in diesem Fall Wertstoffe.“ Klassische Abfälle zum Ablagern auf Deponien gibt es nur noch wenige, diese müssen weiter reduziert werden. Diese Entwicklung findet sich auch in den rechtlichen Grundlagen wieder: Das frühere Abfallbeseitigungsgesetz ist zum Kreislaufwirtschaftsgesetz geworden und Grundlage des Handels.
Weiterhin ist der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft zuständig für die Abfuhr von Abfällen von rund 55.000 Grundstücken im Landkreis Gießen mit Ausnahme der Stadt Gießen. Auch in der neuen Organisationsform berät er weiterhin rund um die richtigen Abgabemöglichkeiten von Wertstoffen und alle Fragen rund um die Abfallentsorgung.
Warum ist eine andere Organisationsform nötig?
Der Eigenbetrieb ist vollständig eine Gesellschaft des Landkreises Gießen. Er organisiert sich allerdings weitgehend selbstständig und kann so auf Anforderungen flexibel reagieren. Ein eigener Wirtschaftsplan und Jahresabschluss führen zu einer höheren Kostentransparenz der Leistungen.
Was ändert sich für Privathaushalte oder Unternehmen?
Nichts – es bleibt alles beim bewährten Ablauf des bisherigen Fachdienstes Abfallwirtschaft: Bankverbindung, Ansprechpersonen, Gebühren für die Tonnen und auch die Abgabemöglichkeiten im Abfallwirtschaftszentrum in der Gießener Lahnstraße ändern sich durch die Organisationsänderung zum Eigenbetrieb nicht.
Wie zahle ich am besten meine Gebühren?
Am bequemsten per SEPA-Lastschriftmandat. Sind die Gebühren fällig, werden diese automatisch vom Konto eingezogen. Wer schon ein Lastschriftmandat erteilt hat, braucht nichts zu tun – es hat weiter Gültigkeit. Auch das Bezahlen per Überweisung oder Dauerauftrag ist wie bisher möglich.
Wie berechnet sich die Höhe der Gebühren?
Es gelten nach wie vor die in der Abfallgebührensatzung des Landkreises Gießen festgesetzten Gebührensätze. Sie werden wie bisher nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes ermittelt.
Wo finde ich Infos über Abfuhrtermine, Abgabemöglichkeiten und Trennung meiner abzugebenden Stoffe oder Gegenstände?
Bequem auf dem Handy über die „Landkreis Gießen Abfall App“, auf der Internetseite des Landkreises und per telefonischer Beratung unter 0641 9390-1995.
Wie lässt sich Abfall vermeiden?
An vielen Stellen und mit vielen kleinen und großen Entscheidungen im Alltag lässt sich Abfall vermeiden – dahinter steht das Konzept Zero Waste – wörtlich übersetzt „Null Müll“: Kann ein Gegenstand noch weiterverwendet werden? Kann ihn jemand anderes brauchen? Ist es nötig, einen neuen Gegenstand zu kaufen und wenn ja, wie langlebig wird er sein? Das Bewusstsein für diese Entscheidungen und an manchen Stellen ein Umdenken kann dazu beitragen, dass grundsätzlich die Entsorgung von Dingen vermieden wird. Was nicht wiederverwendet wird, soll recycelt werden. Und nur Materialien, die gar nicht mehr zu recyceln sind, sollen wenigstens noch thermisch – also durch Verbrennung und Energiegewinnung – nützlich sein. Ziel von Zero Waste: Die Umweltbelastung reduzieren und einen nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen fördern. Der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft des Landkreises Gießen trägt seinen Teil dazu bei.
Wie ist der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft zu erreichen?
Über die Landkreis Gießen Abfall App, per E-Mail an ekw@lkgi.de und per Telefon: allgemein unter (0641) 9390-1900 oder -1901, für Fragen rund Abgabemöglichkeiten (0641) 9390-1995, rund um Gebühren (0641) 9390-1921 bis -1925.