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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Angler mit Angel hebt seinen Daumen nach oben.

Für die Teilnahme an der Staatlichen Fischerprüfung gilt § 21 der Hessischen Fischereiverordnung:

 

Vorbereitungslehrgang


Die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Zulassung zur Fischerprüfung hat an einem praktischen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung teilzunehmen, in welchem insbesondere
1. eine praktische Unterweisung in den Gebrauch der Fanggeräte,
2. die Behandlung gefangener Fische und
3. eine Einweisung in das tierschutzgerechte Töten an mindestens zwei Fischen, dies können auch künstliche Fische sein, erfolgen.

 

Die Lehrgangsdauer hat mindestens acht Stunden zu betragen. Zeit und Ort der Vorbereitungslehrgänge sind durch die Anbieterinnen und Anbieter der Vorbereitungslehrgänge in geeigneter Weise bekanntzugeben.

 

Vertreterinnen und Vertreter der unteren, der oberen und der obersten Fischereibehörde können bei dem Vorbereitungslehrgang zugegen sein.

 

 

Termine und Ablauf

 

Termine zu diesen Vorbereitungslehrgängen erfragen Sie z. B. beim Verband Hessischer Fischer e.V. (www.hessenfischer.net).

 

Danach führt die Untere Fischereibehörde zusammen mit dem Prüfungsausschuss die Staatliche Fischerprüfung durch. Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Kreisfischereiberater, einem Mitglied des Verbandes der Fischereigenossenschaften sowie einem Vertreter der Unteren Fischereibehörde.

 

Nächster Termin für die Staatliche Fischerprüfung:
     10. November 2023, 16.00 Uhr
     im Stadtverordnetensitzungssaal der Stadt Gießen

 

Die Teilnehmenden haben gemäß § 23 der Hessischen Fischereiverordnung zum Ablegen der Staatlichen Fischerprüfung zwei Stunden Zeit.

 

Den Antrag finden Sie rechts in der Spalte unter "Formulare & Downloads".

  

Der Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung ist mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin (Ausschlussfrist!) bei der Unteren Fischereibehörde, Bachweg 9 in 35398 Gießen (wjf@lkgi.de) zu stellen. Verspätete oder unvollständige Anträge müssen zurückgewiesen werden!

 

Folgende Unterlagen können per Post oder digital eingereicht werden:

  • ein Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung, bei Personen unter 18 Jahren auch die Zustimmung des Erziehungsberechtigten (zu finden rechts in der Spalte unter „Formulare & Downloads“)
  • ein Führungszeugnis Belegart O (max. 6 Monate vorher bei der zuständigen Wohnsitzkommune zu beantragen)
  • eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praxistag.

 

Die Prüfungsgebühr beträgt 40 Euro. Hierzu erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung einen Kostenbescheid mit den Überweisungsdaten.

 

Wir sind für Sie da

Derzeit sind keine persönlichen Termine vereinbar. Eine Terminvergabe ist nur in Ausnahmefällen möglich.