mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Mensch steht mit Gummistiefeln in einem überschwemmten Gebiet.Überschwemmungsgebiete reduzieren Abflussspitzen als wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Deshalb sind sie in ihrer Funktion als Hochwasserrückhalt zu schützen und zu erhalten.


Es handelt sich dabei um an Fließgewässer angrenzenden Flächen, die bei Starkniederschlägen oder auch in Verbindung mit einer Schneeschmelze durchflossen oder überschwemmt werden.

 

Es gibt Maßnahmen im betreffenden Bereich, die von dem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz auf ihre Vereinbarkeit mit diesen Schutzzielen geprüft werden.

 

Eine wasserrechtliche Genehmigung ist unter anderem dann notwendig, wenn Sie…

  • Gebäude, Einfriedungen und Mauern errichten oder erweitern wollen,
  • Brücken, Stege und Verrohrungen errichten oder verlegen sowie
  • Aufschüttungen und Abgrabungen planen.


Sollten Sie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen beabsichtigen, empfehlen wir für Ihre Planungssicherheit die wasserwirtschaftlichen und -rechtlichen Anforderungen im Vorfeld mit unserem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz abzustimmen.

Coronavirus

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Gießen sind zu finden unter corona.lkgi.de 

 

 Bitte beachten Sie die im Gesundheitsamt geltende Maskenpflicht.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Wasser- und Bodenschutz

Riversplatz 1-9
35394 Gießen

 

 

für rechtliche Auskünfte

 

Lamha Bender
Tel. 0641 9390-1225
lamha.bender@lkgi.de

 

Steffen Kubatzki
Tel. 0641 9390-1224
steffen.kubatzki@lkgi.de

 

 

für fachtechnische Auskünfte


Thomas Halblaub
Tel. 0641 9390-1222
thomas.halblaub@lkgi.de

 

Dr. Martin Sondermann
Tel. 0641 9390-1221
martin.sondermann@lkgi.de 

 

Fax 0641 9390-1239