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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine Baggerschaufel, die am Ufer Erde aushebt.Oberirdische Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu schützen. Eine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustandes ist deshalb unbedingt zu vermeiden und im Gegenzug ein guter ökologischer und chemischer Zustand zu erhalten bzw. zu erreichen.

 

Bauliche Maßnahmen an Gewässern oder in deren unmittelbarem Umfeld können nachhaltige negative Auswirkungen auf Wasserabfluss und -qualität sowie die ökologische Funktion haben.
Sind Maßnahmen im betreffenden Bereich geplant, prüft der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz diese auf ihre Vereinbarkeit mit den Schutzzielen.

 

Eine wasserrechtliche Genehmigung ist unter anderem dann notwendig, wenn Sie…

  • Gebäude, Einfriedungen und Mauern bauen oder erweitern wollen,
  • Brücken, Stege und Verrohrungen errichten wollen,
  • Ver- und Entsorgungsleitungen verlegen wollen sowie
  • Aufschüttungen und Abgrabungen planen.


Beabsichtigen Sie entsprechende Maßnahmen umzusetzen, empfehlen wir für Ihre Planungssicherheit die wasserwirtschaftlichen und -rechtlichen Anforderungen im Vorfeld mit unserem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz abzustimmen.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Wasser- und Bodenschutz

Ursulum 18b
35396 Gießen

 

 

für rechtliche Auskünfte

 

Lamha Bender
Tel. 0641 9390-1225
lamha.bender@lkgi.de

 

Steffen Kubatzki
Tel. 0641 9390-1224
steffen.kubatzki@lkgi.de

 

 

für fachtechnische Auskünfte

 

Dr. Martin Sondermann
Tel. 0641 9390-1221
martin.sondermann@lkgi.de  

 

Dr. Julia Wollny
Tel. 0641 9390-1219
julia.wollny@lkgi.de

 

 

Fax 0641 9390-1239