Oberirdische Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu schützen. Eine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustandes ist deshalb unbedingt zu vermeiden und im Gegenzug ein guter ökologischer und chemischer Zustand zu erhalten bzw. zu erreichen.
Bauliche Maßnahmen an Gewässern oder in deren unmittelbarem Umfeld können nachhaltige negative Auswirkungen auf Wasserabfluss und -qualität sowie die ökologische Funktion haben.
Sind Maßnahmen im betreffenden Bereich geplant, prüft der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz diese auf ihre Vereinbarkeit mit den Schutzzielen.
Eine wasserrechtliche Genehmigung ist unter anderem dann notwendig, wenn Sie…
- Gebäude, Einfriedungen und Mauern bauen oder erweitern wollen,
- Brücken, Stege und Verrohrungen errichten wollen,
- Ver- und Entsorgungsleitungen verlegen wollen sowie
- Aufschüttungen und Abgrabungen planen.
Beabsichtigen Sie entsprechende Maßnahmen umzusetzen, empfehlen wir für Ihre Planungssicherheit die wasserwirtschaftlichen und -rechtlichen Anforderungen im Vorfeld mit unserem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz abzustimmen.