Die Benutzung eines Gewässers (auch des Grundwassers) unterliegt der behördlichen Regelung. Dies bedeutet, dass die Grundwasserförderung beispielsweise zur Gartenbewässerung beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz angezeigt werden muss.
In einzelnen Fällen, z.B. in Trinkwasserschutzgebieten ist die Anzeige nicht ausreichend.Wir empfehlen bereits bei der Planung entsprechende Informationen zu der jeweiligen Maßnahme beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz einzuholen.
Einige Gewässerbenutzungen, wie z.B. eine temporäre Grundwasserabsenkung, Förderung von mehr als 3.600m³ Wasser im Jahr, Erdwärmenutzung etc. unterliegen der Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz.