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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Mensch wäscht sich in der Natur die Hände.Die Benutzung eines Gewässers (auch des Grundwassers) unterliegt der behördlichen Regelung. Dies bedeutet, dass die Grundwasserförderung beispielsweise zur Gartenbewässerung beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz angezeigt werden muss.

In einzelnen Fällen, z.B. in Trinkwasserschutzgebieten ist die Anzeige nicht ausreichend.Wir empfehlen bereits bei der Planung entsprechende Informationen zu der jeweiligen Maßnahme beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz einzuholen.

 

Einige Gewässerbenutzungen, wie z.B. eine temporäre Grundwasserabsenkung, Förderung von mehr als 3.600m³ Wasser im Jahr, Erdwärmenutzung etc. unterliegen der Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Wasser- und Bodenschutz

Ursulum 18b
35396 Gießen

 

 

für rechtliche Auskünfte


Simone Brück
Tel. 0641 9390-1226
simone.brueck@lkgi.de

 

 

für fachtechnische Auskünfte


Dr. Martin Sondermann
Tel. 0641 9390-1221
martin.sondermann@lkgi.de 

 
Alexander Gergert
Tel. 0641 9390-1328
alexander.gergert@lkgi.de

 

Rina Ademi
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Fax 0641 9390-1239