Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist die Erteilung einer
Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des
Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen
abgeschlossen ist.
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