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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist die Erteilung einer
Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des
Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen
abgeschlossen ist.

 

Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung den Antrag unter Formulare/Downloads.

 

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Landkreis Gießen

Bauaufsicht

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Tel. 0641 9390-3571

Fax 0641 9390-1585

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