Beim Jugendamt können die Anerkennung der Vaterschaft, Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge sowie Unterhaltsverpflichtungen kostenfrei beurkundet werden.
Wir beraten und unterstützen Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft vor und nach der Geburt des Kindes. Wenn der Vater das Kind nicht anerkennen will, vertreten wir das Kind in Abstammungsverfahren beim Familiengericht.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter mit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, können Sie eine Sorgeerklärung beim Jugendamt beurkunden lassen.
Wir beraten, berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes. Falls notwendig setzen wir ihn auch gerichtlich und mit Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung durch.