Die Bauaufsicht: Fast immer eine Betreuung aus einer Hand
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht des Landkreises Gießen sind mit einer Vielzahl von Aufgaben betraut. So sind wir unter anderem Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger und Firmen, die Ihre geplanten Bauprojekte innerhalb des Landkreises Gießen verwirklichen wollen.
Bei größeren gewerblichen Projekten können wir Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens durch vorherige Beratungsgespräche unterstützen. In den meisten Fällen ist so eine Betreuung aus einer Hand möglich, das heißt Sie haben einen Ansprechpartner, der alle bau- und planungsrechtlichen Beurteilungen vornimmt.
Sollte Ihr baurechtliches Anliegen in den Arbeitsbereich eines anderen Fachdienstes oder einer anderen Behörde fallen, sind wir gerne bei der Herstellung des Kontakts zur richtigen Stelle behilflich.
Weiterhin entscheidet die Bauaufsicht nicht nur über Bauvoranfragen oder Bauanträge nach den Paragrafen 65 und 66 der Hessischen Bauordnung: sie ist ebenso Eingriffs- und Überwachungsbehörde. Sie sorgt für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und trifft in diesem Rahmen alle Maßnahmen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren.
Hierbei geht es darum, dass mit viel Fingerspitzengefühl ein friedliches Mit- und Nebeneinander gewährleistet werden kann. Die hierfür notwendigen Baukontrollen sind hier nicht als staatliches Ordnungsinstrument zu sehen. Hierbei geht es vielmehr darum die Interessen mehrere Parteien, unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auf einen gemeinsamen und verträglichen Nenner zu bringen.
In der Regel geschieht dies bei Bauvorhaben, die ohne oder entgegen einer erteilten Baugenehmigung oder an der gemeinsamen Grundstücks- bzw. Nachbargrenze ausgeführt werden.
Zu den weiteren Aufgaben zählen unter anderem die Bescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht („Abgeschlossenheitsbescheinigungen“), das Führen des Baulastenverzeichnisses sowie, unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, Termine für die Einsicht in abgeschlossene Baugenehmigungsvorgänge zu vereinbaren. Zudem können Sie unter anderem Kopien von Statiken oder Plänen erhalten.
Unsere Hauptaufgaben in der Übersicht
- eine umfassende Bauberatung und die bau- und planungsrechtliche Prüfung im gesetzlich vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahren (§ 65 und § 66 HBO)
- Baukontrolle
- wiederkehrenden Prüfungen
- baurechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren
- baurechtliche Verwaltungsverfahren (Verfügungen)
- die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WoEigG)
- die Führung des Baulastenverzeichnisses