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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Willkommensschilder in verschiedenen Sprachen.Eine gelungene Integration zeichnet sich durch Teilhabe, Chancengleichheit, einen dauerhaften Dialog sowie der Vereinbarung und Einhaltung von Regeln aus.


Sie bedeutet zugleich ein Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz und die Akzeptanz in Deutschland geltender Grundwerte, wie Menschenwürde und -rechte, Freiheit und die Gleichberechtigung der Geschlechter.

 

Zur Förderung der Integration der auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländer in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in die Bundesrepublik Deutschland werden Integrationskurse angeboten. Diese führen mit ihren Angeboten an die Sprache, Rechtsordnung sowie Kultur und Geschichte in Deutschland heran.


Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet soweit vertraut werden, damit sie in allen Angelegenheit des täglichen Lebens selbstständig handeln können. Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.

 

Ob Sie anspruchsberechtigt sind, können wir gemeinsam während eines Telefonats oder eines zuvor vereinbarten Termins herausfinden. Haben Sie einen Anspruch, erhalten Sie ein Berechtigungs- oder Verpflichtungsformular.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Ausländer und Personenstandswesen

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Tel. 0641 9390-3515

Fax 0641 9390-1721

auslaenderbehoerde@lkgi.de

Wir sind für Sie da

Montag bis Donnerstag
8 - 16 Uhr

Freitag

8 - 14 Uhr

 

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.