Ob für die Einreise ein Visum erforderlich ist, hängt von dem Aufenthaltszweck, der beabsichtigten Dauer des Aufenthaltes und der Staatsangehörigkeit ab. Hieraus ergibt sich auch, welche Art von Visum erforderlich ist. Grundsätzlich besteht für die Einreise ausländischer Staatsangehöriger nach Deutschland eine Visumpflicht.
Ein Visum wird grundsätzlich bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt. Es ist nach deutschem Aufenthaltsrecht ein selbständiger Aufenthaltstitel und kann als Schengen-Visum oder als nationales Visum erteilt werden.
Schengen-Visum
Ein Schengen-Visum wird für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten für Besuche, Geschäftsreisen und ähnliche Zwecke erteilt.
Zuständig für die Erteilung sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Schengener Staaten. Das Visum gilt für das gesamte Gebiet der Schengener Staaten und kann in besonderen Fällen bis zu längstens sechs Monaten verlängert werden. Darüber hinaus kann ein Visum auch für mehrere Aufenthalte von bis zu drei Monaten innerhalb eines Jahres und einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren erteilt werden.
Nationales Visum
Die Erteilung eines nationalen Visums ist für längerfristige Aufenthalte vorgesehen, etwa einer Familienzusammenführung oder Erwerbstätigkeit. Die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort ist notwendig. Nach der Einreise mit einem nationalen Visum erhalten Sie auf Antrag eine befristete Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten gesetzlichen Aufenthaltszweck.
In besonderen Fällen (z.B. Hochqualifizierte) kann auch sofort eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Eine Erteilung müssen Sie vor Ablauf des Visums bei der Ausländerbehörde beantragen.
Nähere Informationen über die Visumspflicht, Visumsfreiheit und das Verfahren erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts. Grundsätzliche Auskünfte zu den Voraussetzungen des Visumsverfahrens gibt auch Ihre Ausländerbehörde.