mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine Uhr, die kurz vor 12:00 Uhr anzeigt.Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können die „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ erhalten. Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann sich unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen EU-Ländern niederlassen.

 

Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei den Einreisevorschriften. Die nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des anderen EU-Staates müssen allerdings erfüllt werden. Das gilt insbesondere auch für Regelungen zur Arbeitsaufnahme und zum Familiennachzug.

 

Eine „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ erlischt

  • nach 12 Monaten im Fall der Ausreise aus dem Gebiet der EU und
  • nach 6 Jahren bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat

(ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark).

Coronavirus

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Gießen sind zu finden unter corona.lkgi.de 

 

 Bitte beachten Sie die im Gesundheitsamt geltende Maskenpflicht.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Ausländer und Personenstandswesen

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Tel. 0641 9390-3515

Fax 0641 9390-1721

auslaenderbehoerde@lkgi.de

Wir sind für Sie da

Montag bis Donnerstag
8 - 16 Uhr

Freitag

8 - 14 Uhr

 

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.