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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Deutschland ist ein Zuwanderungsland. In Folge der Zuwanderung von Gastarbeitern in der Nachkriegszeit machte sich die Politk seit den 1970er Jahren Gedanken um die politische Beteiligungsformen für langfristig in der Bundesrepublik ansässige Ausländer. Das Kommunalwahlrecht für EU-Bürger wurde in Hessen schließlich 1995 eingeführt. Aber bereits zwei Jahre zuvor wurde in Hessen eine zwingende Verpflichtung eingeführt, auf Gemeindeebene Ausländerbeiräte zu bilden, wenn dort mehr als 1000 gemeldete ausländische Einwohnerinnen und Einwohner leben. Viele Kommunen – z.B. die Stadt Gießen – hatten bereits in der Dekade zuvor auf freiwilliger Basis kommunale Ausländerbeiräte eingeführt.

 

Auf Kreisebene gibt es seit 1993 die gesetzliche Möglichkeit, auf freiwilliger Basis einen Kreis-Ausländerbeirat einzuführen, von der der Landkreis Gießen noch im selben Jahr Gebrauch machte und einen 21-köpfigen Kreisausländerbeirat einführte. Dieser vertritt die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und berät die anderen Kreisorgane in allen Angelegenheiten, die sie betreffen.

 

Er besitzt ein Anhörungsrecht und seit 2011 sogar ein Antragsrecht für den Kreistag, von dem er bereits mehrfach Gebrauch gemacht hat. Neben dem Landkreis Gießen besteht in Hessen nur noch im Landkreis Kassel derzeit ein Kreis-Ausländerbeirat, der von den wahlberechtigen Ausländern in allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen gewählt wird.

 

Die letzten Ausländerbeiratswahlen fanden am 14. März 2021 statt. Vorsitzender des Gießener Kreis-Ausländerbeirates ist der Niederländer Tim van Slobbe, der von einem siebenköpfigen Vorstand unterstützt wird. Seine Vorgänger waren der Iraner Dr. Ali Alavi und die Französin Francoise Hönle.

 

 

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