Lange vor dem Öffnen der Schultüte finden die Einschulungsuntersuchungen statt, die der Kinder- und Jugendärztliche Dienst für die Schulen des Landkreises und der Stadt Gießen organisiert. Die Rechtsgrundlage für die Einschulungsuntersuchung ist das Hessische Schulgesetz.
Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Schulanfänger werden mit ihren Kindern schriftlich zur Untersuchung ins Gesundheitsamt eingeladen. Auf der Einladung ist der Untersuchungstermin eingetragen. Sollten die Eltern diesen Termin nicht wahrnehmen können, werden sie gebeten dies dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst umgehend schriftlich oder mündlich mitzuteilen und einen passenden Termin zu vereinbaren. Zur Vorbereitung wird außerdem noch die Rückseite des Einladungsbogens ausgefüllt und das Vorsorgeheft und Impfbuch des Kindes zum Untersuchungstermin mitgebracht.
Die Einschulungsuntersuchung ist eine Vorsorgeuntersuchung, bei der die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes die gesundheitlichen Gegebenheiten, die körperliche, geistig-kognitive, psycho- und sozialemotionale Entwicklung der Kinder untersuchen.
Die Mitarbeiterinnen, Ärztinnen und Helferinnen nehmen die Einzelheiten zur Entwicklungsgeschichte der Kinder auf, führen Seh- und Hörtests durch, messen ihren Blutdruck, ihr Gewicht und ihre Größe, untersuchen sie und führen Entwicklungstests zur Abklärung ihrer Allgemeinentwicklung durch. Sie beraten außerdem die Eltern bzw. Sorgeberechtigten zu allen Fragen der Gesundheit, Entwicklung und Förderung ihrer Kinder.
Die Mitarbeiterinnen teilen nach der Untersuchung die schulrelevanten Untersuchungsergebnisse schriftlich der betreffenden Schulleitung mit und beraten diese bezüglich erforderlichen Fördermaßnahmen für die betreffenden Schulanfänger.