Die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes untersuchen Vorschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Anträgen für Eingliederungshilfen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche in vorschulischen oder schulischen Einrichtungen sowie auch teil- und stationären Einrichtungen und erstellen darüber Gutachten.
Beauftragt werden diese von dem Fachbereich Jugend, Soziales und Familie.
Diese Kinder und Jugendliche benötigen für eine positive Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer Kompetenzen eine umfassendere individuell abgestimmte Förderung und Anregung, um am Unterricht und an den Tätigkeiten ihrer Altersgruppe teilhaben zu können.
Hierfür wird Gesundheitszustand und Entwicklungsstand untersucht sowie Art und Grad der Behinderung als auch der Umfang des Förderbedarfs dem Auftraggeber mitgeteilt. Gegebenenfalls wird auch beurteilt, ob stationäre Behandlungen notwendig sind oder sich teilstationäre bzw. ambulante Behandlungen besser eignen. Es wird Stellung zu Rehabilitationsmaßnahmen genommen und Therapieziele formuliert.
Die Erziehungsberechtigten werden anhand der Untersuchungsergebnisse beraten und werden über die nach Art und Schwere der Behinderung geeigneten ärztlichen oder sonstigen Leistungen der Eingliederungshilfe aufgeklärt. Die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes kooperieren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten mit den Stellen und Personen, die an der Umsetzung der Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligt sind.
Der Antrag kann beim Fachdienst 53 Kinder- und Jugendhilfe des Landkreises Gießen von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.